Ich habe bald Schriftliche prüfungen und mein Berichtsheft ist nicht ganz vollständig.
Meine Frage ist nun ob man es bei der Schriftlichen nur dabei haben muss oder ob es da schon bis zu dem Tag der Schriftlichen ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
mfg Sindbad
Moin,
Meine Frage ist nun
die stellst Du am besten der Prüfungskommision.
Gandalf
Hallo.
Ich habe bald Schriftliche prüfungen und mein Berichtsheft ist
nicht ganz vollständig.
Das geht eigentlich gar nicht, da es fortlaufend geführt werden soll und im Übrigen durch den Ausbilder regelmäßig kontrolliert werden soll. Am besten wöchentlich. Ansonsten heißt das Ding Ausbildungsnachweiß(heft).
Meine Frage ist nun ob man es bei der Schriftlichen nur dabei
haben muss oder ob es da schon bis zu dem Tag der
Schriftlichen ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
Nun, da bei euch wohl alles drunter und drüber gehen muss, denn sonst wüsste das eigentlich der Ausbilder im Betrieb, der im übrigen so was gar nicht zulassen dürfte, dass Hefte nicht geführt sind, so heißt es weiter im BBiG, dass nur zuzulassen (gemeint ist zur Prüfung) ist, wer den vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweiß geführt hat.
Praktisch sieht das so aus, dass das Heft mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung der IHK (für Köche zuständig) vorzulegen ist und im Rahmen des Zulassungsverfahrens auf seine Schlüssigkeit und Vollständigkeit geprüft wird.
Damit fehlende Berichte oder erkannte Mängel in der von der IHK gesetzten Frist nachgereicht bzw. behoben werden können.
Wenn das mal immer so stattfinden würde. Aber das ist ein anderes Thema.
Wird das an deiner IHK eher leicht gehandhabt und es als ausreichend angesehen, das Heft zur mdl. Prüfung mal mitzubringen, wenn beim Azubi nichts dagegenspricht, damit man mal eben vor oder während der mdl. Prüfung durchblättern kann, so könntest du das dort erfragen. Falls das so ermöglicht wird, bitte ich um eine kurze Mitteilung hier. Danke.
Das Heft muss auch weiter bis zum letzten Tag der Ausbildung geführt werden! Die Abgabe des Heftes bei der Beantragung der Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung entbindet die Auszubildenden nicht von dieser Pflicht. Das Heft wird zurückgegeben.
mfg Sindbad
MfG