Schriftliche Reservierungsvereinbarung

Meine Freundin und ich wollen eine ETW direkt vom Bauträger kaufen. Vor dem eigentlichen Kaufvertrag sollen wir eine schriftliche Reservierungsvereinbarung (Kaufauftrag) unterschreiben. Können wir von dieser Reservierungsvereinbaung dann auch wieder zurücktreten ohne finanziell belangt zu werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

MfG Alex

Hallo Alex,

  1. KEIN RESERVIERUNGSAUFTRAG UNTERSCHREIBEN UND KEINE ANZAHLUNG LEISTEN!
  2. In 90% aller Fälle kauft der Interessent, wenn er die Reservierung unterschrieben und eine Anzahlung geleistet hat.
  3. Bevor ein Kauf überhaupt zustande kommen soll, müssen die Konditionen des Bauträgers bekannt sein.
    Erst nach Vorlage ALLER relevanten Unterlagen, kann entschieden werden.
    Dabei ist nicht nur der Kaufpreis, sondern besonders die Baubeschreibung, der Kaufvertrag und die Teilungserklärung wichtig.
    Erst nach Prüfung dieser Dokumente darf eine Entscheidung fallen.
    Ich selbst habe noch nie einen Kauf von einem Bauträger erlebt, bei dem nicht wichtige Umstände korrigiert werden mussten.
  4. Zur eigentlichen Frage:„Können wir von dieser Reservierungsvereinbaung dann auch wieder zurücktreten ohne finanziell belangt zu werden?“
    Wenn die Reservierung nicht in Anspruch genommen, also auf den Kauf verzichtet wird, verfällt die Reservierungsgebühr. Das ist alles.
  5. Wie ist die Sache geregelt, wenn Du und die Freundin kauft?
  • je zur Hälfte
  • volle Haftung
  • Einsatz verschieden grosser Summe Eigenkapital.

Viele Grüsse
Friedrich Pausch