Schriftliche Vereinbarung gültig?

Hallo, ich habe mich mit Hilfe eines anderen Unternehmens und dessen Werbematerial selbstständig gemacht;(Idee und Umsetzung stammt eigentlich von mir, allerdings nicht das Material) Nun habe ich bei dem Unternehmen eine Vereinbarung unterzeichnet in der daraus vorgeht das ich in dem Tätigkeitsfeld nur für diese Firma arbeiten darf und bin dort auch auf 2 Jahre gebunden.
Nun ist es so das die Firma pro Projekt eine Gebühr von 19 % plus Mwst erhebt; Das macht bei einem Projekt ca 5-7 Euro aus. Da sich die Firma aber um nicht kümmert und mir nur die Unterlagen und das Werbematerial kostenpflichtig zur Verfügung stellt, ergibt sich für mich die Frage warum bezahle ich die Firma überhaupt.
Zur Zeit habe ich 9 Projekte laufen und diese gehen über einen Zeitraum von 3 Monate; Ich soll nun jeden Monat 19% abdrücken;

Jetzt meine Frage zur der schriftlichen Vereinbarung:
Kan man davon zurücktreten? Gibt es eine Möglichkeit diese anzufechten? Kann mich das Unternehmen wirklich an die Vereinbarung binden?
Wer kennt sich aus? wer kann mir helfen bzw. meine Fragen beantworten.
Es sei noch anzumerken das sich das Unternehmen auch das Recht eingeräumt hat in meine Buchhaltung einblick zu nehmen;

Kan man davon zurücktreten?

Nur wenn es einen Grund gibt. Einen solchen hast du aber nicht dargelegt.

Gibt es eine Möglichkeit diese
anzufechten?

Klar, wenn es einen Anfechtungsgrund gibt, z. B. Inhalts- oder Erklärungsirrtum. Scheint aber hier auch nicht zuzutreffen.

Kann mich das Unternehmen wirklich an die
Vereinbarung binden?

Gebunden hast du dich selbst. Mir ist rätselhaft, wie man einen Vertrag schließen und dann denken kann: Och, Vertrag, daran will ich mich aber gar nicht halten. Wozu sind - deiner Meinung nach - Verträge da?

Wer kennt sich aus? wer kann mir helfen bzw. meine Fragen
beantworten.

Ich.

Levay

Hi Jens,

könntest Du Deine Frage anonymisieren bzw. verallgemeinern (siehe
Brettbeschreibung!!!) ansonsten würde man Dir eine kostenlose
juristische Beratung geben, was nicht erlaubt ist…

FAQ:1129

(Oder MOD?)

Gruß

Hallo Levay,
da kann ich ja froh sein das es solche Leute wie dich gibt!
Sehr qualifiziert und doch nichtssagende Antworten! Du solltest, soweit Du es nicht schon bist, Politiker werden!
Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wer lesen kann…
…ist klar im Vorteil.

Hi Jens,

Sehr qualifiziert und doch nichtssagende Antworten!

nicht die Antwort von Levay, sondern Deine Frage sagt nichts aus. Du hast einen Vertrag unterschrieben, der Dir plötzlich nicht mehr gefällt, und hast nichts zu bieten, was dem Vertrag entgegenstünde. Wie soll man Dir da helfen?

Gruß Ralf

Servus,

hierzu

Sehr qualifiziert und doch nichtssagende Antworten!

mal die Gegenfrage, nicht bloß wegen des vorliegenden Exempels:

Da schließt einer einen Vertrag, von dem wir nur kleine Bruchstücke kennen. Es gibt Anlass zu Zweifeln, ob ihm der Unterschied zwischen Kündigung eines Vertrages, Unwirksamkeit eines Vertrages und Zurücktreten von einem Vertrag bekannt sind - so dass der Kern der Frage so vage bleibt wie die übrigen Angaben.

Klar ist an der Frage bloß, dass sich der Fragesteller darüber grämt, dass die Bedingungen, die in dem von ihm geschlossenen Vertrag drin stehen, für ihn nicht ganz so komfortabel sind, wie er sich das wünschte.

Was und wie soll man da nach Deinem Dafürhalten antworten? In jedem ähnlich gelagerten Fall schlicht per copy & paste „pacta sunt servanda“ ist irgendwie auch nicht der Bringer, oder was meinst Du?

Schöne Grüße

MM

FAQ

da kann ich ja froh sein das es solche Leute wie dich gibt!

Du könntest froh sein, dass dir überhaupt geantwortet wurde! -> Vortext zum Beitrag + FAQ:1129 nicht nur wegklicken sondern lesen!

PLONK! owT
Please
Leave
Our
Network,
Kid

Tja war ein netter versuch von mir Hilfe zu bekommen, aber egal!!!
Allerdings, wer kann hier nicht lesen???
Es handelt sich nicht um einen " V E R T R A G ", sondern nur um eine schriftliche Vereinbarung!!!
Egal; Danke für die tollen und hilfreichen Infos!
beste Grüße aus Bayern

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Levay,
mal unbeschadet Deiner an sich vollkommen richtigen Ausführungen - liegt in diesem Fall nicht Scheinselbständigkeit vor?
Der Fragesteller scheint eindeutig an einen einzigen Auftraggeber gebunden zu sein.
Gruß
Eckard

Ohweiah! (owt)

Es handelt sich nicht um einen " V E R T R A G ", sondern
nur um eine schriftliche Vereinbarung!!!

*räusper* nmL (…nur mit Link…)

Allerdings, wer kann hier nicht lesen???
Es handelt sich nicht um einen " V E R T R A G ", sondern
nur um eine schriftliche Vereinbarung!!!

http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/definition.asp?Mo…

*PRUUUST!* owt

Es handelt sich nicht um einen " V E R T R A G ", sondern
nur um eine schriftliche Vereinbarung!!!

Hallo Rufus,

eine Vereinbarung IST ein Vertrag. Du darfst nicht denken, dass nur ein Schriftstück, auf dem das Wort „Vertrag“ steht, einen solchen ausmacht. Selbst wenn du beim Bäcker einkaufst, schließt du einen Vertrag (wenn auch keinen schriftlichen). Also noch mal:

Einigung = Vertrag

Schönen Gruß,
Levay

Hallo

Was kümmern Dich eigentlich die 19%? Das ist doch für Dich eh nur ein durchlaufender Posten! Du bist doch kein Endverbraucher!

Gruß,
LeoLo