Schriftliche Vereinbarung vorm Mietvertrag

Hallo zusammen. ich habe nun ein großes problem. vor einiger zeit habe ich mir eine wohnung angeguckt und war begeistert. ich habe mich mit den vermietern sehr gut verstanden und habe eigentlich auch sofort eine zusage bekommen. ein mietvertrag konnte ich leider nicht sofort unterschreiben, weil in dem moment keiner da war. ich habe aber eine schriftliche vereinbarung unterschrieben, wo beide parteien sich verpflichtet haben nichts anderes zu suchen. also ich durfte mir keine andere wohnung nehmen und die durften sie an keinen anderen vergeben.

ich bekam gestern ein anruf wo mir mitgeteilt wurde das ich nächste woche zur mietvertragsunterzeichnung zu den vermietern fahren soll. heute bekam ich einen anruf wo mir gesagt wurde das sie kein interesse mehr daran haben mich als mieter zu haben!

Der Grund: ich habe mich gestern mit der dame des hauses unterhalten. da ging es um die renovierung.
ich habe gesagt das ich noch nicht genau weiß wie ich die wohnung renoviere, ob ich laminat oder teppichboden verlege. Laminat wollten die aber nicht. daraufhin habe ich gesagt das es auch kein muss für mich ist. ich lege dort auch gerne ein teppichboden ein.

Und als ich heute den anruf bekam sagten sie mir sie können sich das nicht mehr vorstellen weil ich solche extrawünsche geäußert habe. und der mann hat dann sogar mir einfach aufgelegt ohne das ich ihm richtig mitteilen konnte das es sich wahrscheinlich um ein missverständnis handelt. er ist auch nicht bereit sich weiter mit mir darüber zu unterhalten.

Ich bin verzweifelt und werde sie noch einmal schriftlich anschreiben. wenn ich dennoch die wohnung nicht bekomme, stehe ich vor einem großen problem.

Meine Frage also: In wiefern hätte ich chancen vor gericht auf schadenserstaz über die kosten die dadurch entstehen, dass ich die wohnung doch nicht erhalte. (3 wochen vor dem umzug erhielt ich die absage).

ich danke euch jetzt schon für eine antwort

schwierig zu urteilen, ohne den konkreten inhalt der vereinbarung zu kennen. gefühlsmäßig haste pech gehabt, um schadenersatz zu bekommen, muss erstmal ein schaden eintreten.

Hallo zusammen. ich habe nun ein großes problem. vor einiger
zeit habe ich mir eine wohnung angeguckt und war begeistert.
ich habe mich mit den vermietern sehr gut verstanden und habe
eigentlich auch sofort eine zusage bekommen. ein mietvertrag
konnte ich leider nicht sofort unterschreiben, weil in dem
moment keiner da war. ich habe aber eine schriftliche
vereinbarung unterschrieben, wo beide parteien sich
verpflichtet haben nichts anderes zu suchen. also ich durfte
mir keine andere wohnung nehmen und die durften sie an keinen
anderen vergeben.

ich bekam gestern ein anruf wo mir mitgeteilt wurde das ich
nächste woche zur mietvertragsunterzeichnung zu den vermietern
fahren soll. heute bekam ich einen anruf wo mir gesagt wurde
das sie kein interesse mehr daran haben mich als mieter zu
haben!

Der Grund: ich habe mich gestern mit der dame des hauses
unterhalten. da ging es um die renovierung.
ich habe gesagt das ich noch nicht genau weiß wie ich die
wohnung renoviere, ob ich laminat oder teppichboden verlege.
Laminat wollten die aber nicht. daraufhin habe ich gesagt das
es auch kein muss für mich ist. ich lege dort auch gerne ein
teppichboden ein.

Und als ich heute den anruf bekam sagten sie mir sie können
sich das nicht mehr vorstellen weil ich solche extrawünsche
geäußert habe. und der mann hat dann sogar mir einfach
aufgelegt ohne das ich ihm richtig mitteilen konnte das es
sich wahrscheinlich um ein missverständnis handelt. er ist
auch nicht bereit sich weiter mit mir darüber zu unterhalten.

Ich bin verzweifelt und werde sie noch einmal schriftlich
anschreiben. wenn ich dennoch die wohnung nicht bekomme, stehe
ich vor einem großen problem.

Meine Frage also: In wiefern hätte ich chancen vor gericht auf
schadenserstaz über die kosten die dadurch entstehen, dass ich
die wohnung doch nicht erhalte. (3 wochen vor dem umzug
erhielt ich die absage).

ich danke euch jetzt schon für eine antwort

In der Vereinbarung steht drin das ich mir keine andere
Wohnung suchen darf. Und die Vermieter dürfen die
Wohnung auch an keinen anderen Übergeben. Es sind sogar
die Kosten die beim Mietverhältnis entstehen aufgeführt
wie miete, nebenkosten und kaution. es ist auch
angegeben wann das mietverhältnis beginnen sollte. so
eine vereinbarung muss doch eigentlich etwas wert sein,
oder nicht?

schwierig zu urteilen, ohne den konkreten inhalt der

vereinbarung zu kennen. gefühlsmäßig haste pech gehabt,
um schadenersatz zu bekommen, muss erstmal ein schaden
eintreten.

Hallo zusammen. ich habe nun ein großes problem. vor

einiger

zeit habe ich mir eine wohnung angeguckt und war

begeistert.

ich habe mich mit den vermietern sehr gut verstanden

und habe

eigentlich auch sofort eine zusage bekommen. ein

mietvertrag

konnte ich leider nicht sofort unterschreiben, weil

in dem

moment keiner da war. ich habe aber eine schriftliche
vereinbarung unterschrieben, wo beide parteien sich
verpflichtet haben nichts anderes zu suchen. also ich

durfte

mir keine andere wohnung nehmen und die durften sie

an keinen

anderen vergeben.

ich bekam gestern ein anruf wo mir mitgeteilt wurde

das ich

nächste woche zur mietvertragsunterzeichnung zu den

vermietern

fahren soll. heute bekam ich einen anruf wo mir

gesagt wurde

das sie kein interesse mehr daran haben mich als

mieter zu

haben!

Der Grund: ich habe mich gestern mit der dame des

hauses

unterhalten. da ging es um die renovierung.
ich habe gesagt das ich noch nicht genau weiß wie ich

die

wohnung renoviere, ob ich laminat oder teppichboden

verlege.

Laminat wollten die aber nicht. daraufhin habe ich

gesagt das

es auch kein muss für mich ist. ich lege dort auch

gerne ein

teppichboden ein.

Und als ich heute den anruf bekam sagten sie mir sie

können

sich das nicht mehr vorstellen weil ich solche

extrawünsche

geäußert habe. und der mann hat dann sogar mir

einfach

aufgelegt ohne das ich ihm richtig mitteilen konnte

das es

sich wahrscheinlich um ein missverständnis handelt.

er ist

auch nicht bereit sich weiter mit mir darüber zu

unterhalten.

Ich bin verzweifelt und werde sie noch einmal

schriftlich

anschreiben. wenn ich dennoch die wohnung nicht

bekomme, stehe

ich vor einem großen problem.

Meine Frage also: In wiefern hätte ich chancen vor

gericht auf

schadenserstaz über die kosten die dadurch entstehen,

dass ich

die wohnung doch nicht erhalte. (3 wochen vor dem

umzug

erhielt ich die absage).

ich danke euch jetzt schon für eine antwort

Hi Ich denke da du da eins schriftliche Ansichtserklärung in der Hand hälst ist Sache für dich relativ elastisch. Du kannst dich zurücklehnen, da du das auf jeden fall versuchen solltest Schadensersatz zu bekommen. Leider kannst du das aber nur machen wenn dir konkret ein Schaden entstanden ist. Ist er das wirklich? Woanderst mußt du auch wohnen…??? Also nur in dem fall, wenn du für die neue Wohnung erhablich weniger Miete zu bezahlen hast wie in der alten. Ungekehrt funktioniert das nicht. Einen Schaden dafür das du die Wohnung nicht bekommen hast ( die emotionale Sache ) kannst du auch nicht geltend machen. Du kannst, so müßte es geschehen sein Kosten als Schadensersatz geltend machen, welche dir real anstehen. Den Aufwand eine Wohnung zu suchen und zu finden liegt nun mal in der Natur der Dinge, wenn man eine andere Wohnung will, die werden sicherlich schwer werden zu bekommen, also die Kosten für das „Hinfahren, telefonieren usw.“
Gruß Peter

halo ,das ist ja echt mist.ich würde denken das euer kleiner vorvertrag rechtens ist und auch der vermieter da nicht anderes tun kann. natürlich ist es blöd wenn man sich mit dem vermieter nicht versteht,aber man kann das schon regeln. den anspruch auf „kosten“ kann ich nicht so bestätigen denn erst müsste wohl klargestellt werden das du immer noch die wohnung beziehen möchtest.wegen der anfallenden kosten kann ich leider keine genaue antwort geben.

Hallo zusammen. ich habe nun ein großes problem. vor einiger
zeit habe ich mir eine wohnung angeguckt und war begeistert.
ich habe mich mit den vermietern sehr gut verstanden und habe
eigentlich auch sofort eine zusage bekommen. ein mietvertrag
konnte ich leider nicht sofort unterschreiben, weil in dem
moment keiner da war. ich habe aber eine schriftliche
vereinbarung unterschrieben, wo beide parteien sich
verpflichtet haben nichts anderes zu suchen. also ich durfte
mir keine andere wohnung nehmen und die durften sie an keinen
anderen vergeben.

ich bekam gestern ein anruf wo mir mitgeteilt wurde das ich
nächste woche zur mietvertragsunterzeichnung zu den vermietern
fahren soll. heute bekam ich einen anruf wo mir gesagt wurde
das sie kein interesse mehr daran haben mich als mieter zu
haben!

Der Grund: ich habe mich gestern mit der dame des hauses
unterhalten. da ging es um die renovierung.
ich habe gesagt das ich noch nicht genau weiß wie ich die
wohnung renoviere, ob ich laminat oder teppichboden verlege.
Laminat wollten die aber nicht. daraufhin habe ich gesagt das
es auch kein muss für mich ist. ich lege dort auch gerne ein
teppichboden ein.

Und als ich heute den anruf bekam sagten sie mir sie können
sich das nicht mehr vorstellen weil ich solche extrawünsche
geäußert habe. und der mann hat dann sogar mir einfach
aufgelegt ohne das ich ihm richtig mitteilen konnte das es
sich wahrscheinlich um ein missverständnis handelt. er ist
auch nicht bereit sich weiter mit mir darüber zu unterhalten.

Ich bin verzweifelt und werde sie noch einmal schriftlich
anschreiben. wenn ich dennoch die wohnung nicht bekomme, stehe
ich vor einem großen problem.

Meine Frage also: In wiefern hätte ich chancen vor gericht auf
schadenserstaz über die kosten die dadurch entstehen, dass ich
die wohnung doch nicht erhalte. (3 wochen vor dem umzug
erhielt ich die absage).

ich danke euch jetzt schon für eine antwort

danke für die antwort.

ja ich weiß wohnung suchen ist echt schwierig. ich
studiere in marburg und brauh unbedingt eine wohnung.
ich habe mich daruaf zu 100% verlassen, dass ich die
wohnung erhalte und habe deswegen auch nicht weiter
gesucht. ein wirklicher schaden entsteht mir ja nicht,
aber es handelt sich doch hierbei um ein vertragsbruch.
so etwas muss doch geandet werden können. schließlich
zählen mündliche vereinbaren ja eigentlich genau so wie
auch schriftliche. und wir haben ja auch noch eine
schriftliche vereinbarung getroffen wo alles drin
steht, was die kosten, kaution usw. betrifft. sie
können doch nicht einfach so davon zurücktreten.

ich meine wenn ich mich entschlossen hätte vom vertrag
zurück zu treten, dann hätte ich auch vertragsstrafe
begangen und müsste miete wahrscheinlich zahlen obwohl
ich nicht gewohnt hätte bis sie einen nachmieter
gefunden hätten. wo bleibt den jetzt die gerechtigkeit
für mich:frowning:???

Hi Ich denke da du da eins schriftliche

Ansichtserklärung in

der Hand hälst ist Sache für dich relativ elastisch.

Du kannst

dich zurücklehnen, da du das auf jeden fall versuchen

solltest

Schadensersatz zu bekommen. Leider kannst du das aber

nur

machen wenn dir konkret ein Schaden entstanden ist.

Ist er das

wirklich? Woanderst mußt du auch wohnen…??? Also

nur in

dem fall, wenn du für die neue Wohnung erhablich

weniger Miete

zu bezahlen hast wie in der alten. Ungekehrt

funktioniert das

nicht. Einen Schaden dafür das du die Wohnung nicht

bekommen

hast ( die emotionale Sache ) kannst du auch nicht

geltend

machen. Du kannst, so müßte es geschehen sein Kosten

als

Schadensersatz geltend machen, welche dir real

anstehen. Den

Aufwand eine Wohnung zu suchen und zu finden liegt nun

mal in

der Natur der Dinge, wenn man eine andere Wohnung

will, die

werden sicherlich schwer werden zu bekommen, also die

Kosten

für das „Hinfahren, telefonieren usw.“
Gruß Peter

sowas dürfte ein mietvertrag sein.
schreibe ihm:
ausweislich des vertrages vom xx.xx.2009 befinden sie sich mit übergabe der mietsache seit xx.xx.xxx in verzug. ich ersuche um übergabe der mietsache bis 1.2.2010. sofern mich bis 20. d. m. keine schriftliche terminzusage erreicht, werde ich gerichtlich feststellen lassen, dass sie mir die nutzung der mietsache schulden. schon heute zeige ich vorsorglich an, dass ich mich bei ihnen schadlos halten werde, falls sie ihre vertragpflichten unerfüllt lassen.
falls sie die mietsache vertragswidrig bereits dritten überlassen haben, könnte ich mir ohne anerkenntnis einer rechtspflicht vorstellen einen außergerichtlichen aufhebungsvertrag gegen zahlung einer entschädigung ihv 5000 € mit ihnen abzuschließen. auf grund der inhalte ihrer korrespondenz empfehle ich ihnen einen juristische rat zu suchen, um ihren schaden zu mindern.

melde dich, wenn du was hörst oder nix hörst.

das ist ja der hammer:smile:

vielen dank. ich habe ja heute schon ein brief weg
geschickt. ich warte daher auf eine reaktion und werde
dir dann unverzüglich mitteilen, wenn ich was von dem
herrn erhalte.

vielen dank nochmal.

sowas dürfte ein mietvertrag sein.
schreibe ihm:
ausweislich des vertrages vom xx.xx.2009 befinden sie

sich mit

übergabe der mietsache seit xx.xx.xxx in verzug. ich

ersuche

um übergabe der mietsache bis 1.2.2010. sofern mich

bis 20. d.

m. keine schriftliche terminzusage erreicht, werde ich
gerichtlich feststellen lassen, dass sie mir die

nutzung der

mietsache schulden. schon heute zeige ich vorsorglich

an, dass

ich mich bei ihnen schadlos halten werde, falls sie

ihre

vertragpflichten unerfüllt lassen.
falls sie die mietsache vertragswidrig bereits dritten
überlassen haben, könnte ich mir ohne anerkenntnis

einer

rechtspflicht vorstellen einen außergerichtlichen
aufhebungsvertrag gegen zahlung einer entschädigung

ihv 5000 €

mit ihnen abzuschließen. auf grund der inhalte ihrer
korrespondenz empfehle ich ihnen einen juristische rat

zu

suchen, um ihren schaden zu mindern.

melde dich, wenn du was hörst oder nix hörst.

Hi sicherlich eine schwierige Moralische Frage ich kenne Marburg und denke das dort die gleichen engpässe zu vermelden sind wie in Freiburg, eben wie in allen unistädten… Sicherlich kannst du gegen den Heinrich lagen… die Frage ist ja nur welchen Aufwand betreibst du und was springt dabei für dich heraus. Du bist noch nicht eingezogen hast keinen juristisch wasserdichten Vertrag in der Hand und mal ehrlich… hast du nicht auch schon in den letzten Jahren erlebt wie viel wild west wir inzwischen innerhalb unserer Gesellschaft haben? Ich denke das dein Aufwand um etwas zu erreichen viel zu hoch sein wird im Verhältnis zum Nutzen. Hebt ein Rechtsverdreher nur einmal die Hand dann sind hier 200,-€ fällig. Mindestens… Du bist moralischer Sieger…!!!
Gruß Peter

danke für deine antwort.

ich denke du hast auf jeden fall recht, was den aufwand
und den nutzen betrifft. aber ich kann sie doch nicht
einfach so davon kommen lassen, mit so einer art und
weise ohne mir ein grund zu nennen. ich hätte mich auf
alle möglichen sachen eingelassen, hätte denen mein
sofa nicht gefallen, dann hätte ich ein neues gekauft
nur um nicht in schwierigkeiten mit den vermietern zu
geraten. ok, ich bin moralischer sieger, aber wissen
die vermieter denn auch was moral bedeutet. meiner
meinung nach besitzen sie nämlich keine!
ich werde erstmal so vorgehen wie es mir peter
vorgeschlagen hat.
bin schon gespannt was dabei herauskommt…heute
besichtige ich eine wohnung, vielleicht nimmt das alles
ja auch ein gutes ende. schließlich geht die ganze zeit
verloren, die ich eigentlich für die
klausurvorbereitung benötige. Aber einfach so abwimmeln
lass ich mich nicht. die vermieter sollen schon merken
das sie einen fehler gemacht haben. so passiert es
vielleicht den nächsten mieter nicht, der bei der
familie eine wohnung mieten möchte.

vielen dank für dein rat.

Hi sicherlich eine schwierige Moralische Frage ich

kenne

Marburg und denke das dort die gleichen engpässe zu

vermelden

sind wie in Freiburg, eben wie in allen unistädten…
Sicherlich kannst du gegen den Heinrich lagen… die

Frage

ist ja nur welchen Aufwand betreibst du und was

springt dabei

für dich heraus. Du bist noch nicht eingezogen hast

keinen

juristisch wasserdichten Vertrag in der Hand und mal
ehrlich… hast du nicht auch schon in den letzten

Jahren

erlebt wie viel wild west wir inzwischen innerhalb

unserer

Gesellschaft haben? Ich denke das dein Aufwand um

etwas zu

erreichen viel zu hoch sein wird im Verhältnis zum

Nutzen.

Hebt ein Rechtsverdreher nur einmal die Hand dann sind

hier

200,-€ fällig. Mindestens… Du bist moralischer
Sieger…!!!
Gruß Peter