Schriftliche Vereinbarungen vs. AGB

Hallo liebe Wissende,

ich habe mal 'ne Frage zu folgenden Sachverhalt:

Der Empfänger einer Sendung aus den USA gibt das Paket in einer deuschen Filiale von DHL zur Schadensregulierung ab. Dabei wird auf einem entsprechenden Formblatt handschriftlich notiert, daß das Paket nach Überprüfung an den Empfänger zurück soll und auch der Schaden mit dem Empfänger geregelt werden soll. Nach telefonischer Rücksprache des Filialmitarbeiter bei seinen DHL-Ansprechpartner für Schadensfälle wird dieses Formular anschließend vom Empfänger und vom Filialmitarbeiter unterzeichnet.
Jetzt behauptet DHL, daß alleine die AGB bindend seien und alle schriftlichen Vereinbarungen ungültig sind. Der Verbleib des Paketes sei des Weiteren unbekannt und nur der ursprüngliche Absender aus den USA kann nun den Verlust geltend machen - falls er den Einlieferungsbeleg noch hat. Das vom DHL-Mitarbeiter unterzeichnete Formular, daß das Paket zur Schadensprüfung abgegeben sei, sei kein gültiger Nachweis. Ausserdem könne der Empfänger nun rechtliche Schritte gegen den Filialmitarbeiter wegen Falschberatung einleiten.

Ich dachte immer, daß schriftliche Vereinbarungen einen höheren Stellenwert als die AGB haben, oder?

Wie seht Ihr den Sachverhalt. Gibt es hierzu irgendwelche Gesetze oder Urteile?

Ich finde es auch bedenklich, daß DHL nun den Schaden auf seine Mitarbeiter abwälzen will.

Gruß aus Köln
Dagobert.

Guten Abend,

Gibt es hierzu irgendwelche
Gesetze oder Urteile?

Ja, § 305b BGB: „Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“

Ja, § 305b BGB: „Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang
vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“

Wäre hier nicht noch zu prüfen, ob der Vertragspartner überhaupt davon ausgehen durfte, dass der Mitarbeiter befugt ist solche Verträge im Namen der Firma einzugehen?

Gruß

Anwar

Wäre hier nicht noch zu prüfen, ob der Vertragspartner
überhaupt davon ausgehen durfte, dass der Mitarbeiter befugt
ist solche Verträge im Namen der Firma einzugehen?

Interessante Frage. Aber muß der Empfänger als Laie nicht der Beratung durch den Filialmitarbeiter vertrauen können? Zumal der Mitarbeiter im Beisein des Empfängers mit seinem DHL-Ansprechparter telefonierte.

Gegen wen soll der Empfänger vorgehen, falls sich DHL keine Lösung leifert?

  • gegen DHL, weil die das unterzeichnete Formular nicht anerkennen?
  • gegen den Filialmitarbeiter wegen Falschberatung?
    (Mir ist klar, daß dies in einem konkreten Fall der Anwalt des Empfängers entscheiden würde. Deshalb ist diese Frage von rein hypothetischen Interesse.)

Gruß
Dagobert