Hallo liebe Wissende,
ich habe mal 'ne Frage zu folgenden Sachverhalt:
Der Empfänger einer Sendung aus den USA gibt das Paket in einer deuschen Filiale von DHL zur Schadensregulierung ab. Dabei wird auf einem entsprechenden Formblatt handschriftlich notiert, daß das Paket nach Überprüfung an den Empfänger zurück soll und auch der Schaden mit dem Empfänger geregelt werden soll. Nach telefonischer Rücksprache des Filialmitarbeiter bei seinen DHL-Ansprechpartner für Schadensfälle wird dieses Formular anschließend vom Empfänger und vom Filialmitarbeiter unterzeichnet.
Jetzt behauptet DHL, daß alleine die AGB bindend seien und alle schriftlichen Vereinbarungen ungültig sind. Der Verbleib des Paketes sei des Weiteren unbekannt und nur der ursprüngliche Absender aus den USA kann nun den Verlust geltend machen - falls er den Einlieferungsbeleg noch hat. Das vom DHL-Mitarbeiter unterzeichnete Formular, daß das Paket zur Schadensprüfung abgegeben sei, sei kein gültiger Nachweis. Ausserdem könne der Empfänger nun rechtliche Schritte gegen den Filialmitarbeiter wegen Falschberatung einleiten.
Ich dachte immer, daß schriftliche Vereinbarungen einen höheren Stellenwert als die AGB haben, oder?
Wie seht Ihr den Sachverhalt. Gibt es hierzu irgendwelche Gesetze oder Urteile?
Ich finde es auch bedenklich, daß DHL nun den Schaden auf seine Mitarbeiter abwälzen will.
Gruß aus Köln
Dagobert.