hallo experten,
eine grundsätzliche frage an euch:
gesteht ein unfallbeteiligter automatisch seine „schuld“ ein, indem er das in der schriftlichen verwarnung erhobene verwarnungsgeld bezahlt?
ich würde mal denken ja, oder?
immerhin ist der wortlaut doch (sinngemäß) „ihnen wird vorgeworfen das und das gemacht zu haben“, er meint jedoch, das ist eben nicht der fall.
vielen dank für eure antwort
ann