Schriftliche Zeugenaussage

Liebe Experten,
folgender Fall:
Der Fahrzeughalter Wilhelm überläßt seinem Sohn Willi sein Auto. Wilhelm bekommt jetzt eine Aufforderung zu einer schriftlichen Zeugenaussage, da der Willi 42 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren ist. Da es Verwandschaft 1 Grades ist kann der Wilhelm nun wählen zwischen Punkt a) Fahrzeug wurde geführt von: b) Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen worden an c) Ich sage wie folgt aus d) ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Was soll Wilhelm jetzt tun und was erwartet Willi? Wilhelm wurde in dem Schreiben auch belehrt darüber, das er das Verweigerungsrecht ausüben darf, um wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt zu werden. Vielen Dank im voraus für das Füllen einer Wissenslücke. Gruß Amelie

Hallo Amelie

Also der Wilhelm kann
a) etwas für den Familienfrieden tun und seinen Sohn Willi verpetzen
oder
b) er beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht
oder
c) er antwortet gar nicht

Da Variante a) und b) jeweils 55 Cent (Rück-)Porto kosten würde ich für c) plädieren.
Im Maximalfall wird ermittelt, dass der Willi gefahren ist und er muss die Strafe auf sich nehmen.
Im günstigsten Fall kann nix ermittelt werden und Willi hat Glück gehabt.

Viel Spass bei deiner Entscheidungsfindung
hatchbeck

Mahlzeit!

Im Maximalfall wird ermittelt, dass der Willi gefahren ist und
er muss die Strafe auf sich nehmen.
Im günstigsten Fall kann nix ermittelt werden und Willi hat
Glück gehabt.

Es gibt noch eine Möglichkeit die gar nicht wirklich lustig ist den
Papa ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__31a.html

Gruß
Stefan

Es gibt noch eine Möglichkeit die gar nicht wirklich lustig
ist den Papa ist.

und die nur sehr selten angewand wird.

Es gibt noch eine Möglichkeit die gar nicht wirklich lustig
ist den Papa ist.

und die nur sehr selten angewand wird.

Da willst du es drauf ankommen lassen?

Soweit ich das von hier (Regierungsbezirk Köln) kenne ist dies
allerdings alles recht egal, da der Sohn sicher einer der Ersten ist,
der überprüft wird.

Es geht immerhin um 1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 100 Euro.

Stefan

Hallo Amelie.

Vom schnellen Willi gibt’s wahrscheinlich ein Foto. Wenn sich also Vater Wilhelm ahnungslos stellt („Woher soll ich wissen, wer mit meinem Auto unterwegs ist?“), könnte die Polizei, auch nicht ganz doof, mal eben vorbeischauen und das Foto mit dem Sohnesantlitz vergleichen, womit die Fahrzeugführeridentität geklärt wäre. Muss nicht so kommen, ist aber denkbar (bzw. wäre an meinem Wohnort fast mit Sicherheit so).

Grüße,
Zeh_14