Hallo,
ist eine schriftliche Zusage (vom Arbeitgeber) für einen Job bindend oder kann der Arbeitgeber diese Zusage widerrufen?
Gruß
Franziska
Hallo,
ist eine schriftliche Zusage (vom Arbeitgeber) für einen Job bindend oder kann der Arbeitgeber diese Zusage widerrufen?
Gruß
Franziska
Wortlaut
Hi!
Das kommt auf den genauen Wortlaut an!
LG
Guido
Mal angenommen der Wortlaut wäre „Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen sie ab xyz als neue/n Mitarbeiter/in in unserem Haus begrüßen zu dürfen.“
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Glaube ich nicht
Hi!
Ich glaube nicht, dass das der gesamte Wortlaut eines Schreibens ist!
Allerdings sollte das als Willenserklärung erst mal reichen (wenn da nix anderes steht)
LG
Guido