Schriftliche Zusage vs. Gerichtsentscheidung

Hallo liebe Experten,

angenommen ein Ehepaar trennt sich und in Anschluss gibt es einen Streit um die Zahlung von Ehegattenunterhalt.
Der Zahlungspflichtige (hat Einkommen) sagt dem Berechtigten (war für den Haushalt und Kindererziehung zuständig, nun Hartz IV) per eMail eine Zahlung des Betrages X ab einem bestimmten Datum monatlich zu. Der Berechtigte hatte exakt diesen Betrag vorher per Fax beim Anwalt des Pflichtigen gefordert.

Nun geht das ganze vor Gericht, weil die vereinbarte Summe nur einmal gezahlt wurde.
Der Pflichtige bestreitet nun diese Mail jemals geschrieben zu haben und führt dazu aus das er eigentlich überhaupt nicht zahlen muss, da sein Einkommen nicht ausreiche.

Angenommen das Gericht würde unter rechtlichen Gesichtspunkten tatsächlich auf eine geringere Unterhaltssumme kommen:

Hat der Pflichtige durch die eMail und der einmaligen Zahlung der geforderten Betrages (auch auf dem Kontoauszug als Unterhalt bezeichnet) die Zahlungsverpflichtung des geforderten Betrages als berechtigt anerkannt oder kann das Gericht eine niedrigere Zahlungsverpflichtung ansetzen?

Danke!

Bori

Hallo,

Es kommt auf die Gesamtumstände an. Haben sich die Parteien tatsächlich außergerichtlch geeinigt oder nicht? Bei einer E-Mail und einer einmaligen Zahlung würde ich eine solche Einigung eher verneinen.

Wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht (mehr) leistungsfähig ist bzw. Umstände eintreten, die seine Leistungsverpflichtung mindern, kann das Gericht im übrigen jederzeit den Unterhalt abändern.