Schriftlicher Arbeitsvertrag bei Schülern

Hallo,

ein Arbeitgeber, tariflich gebunden, mit Betriebsrat beschäftigt regelmäßig Schüler. Die Arbeitszeit ist nicht festlegbar, da sich diese nach dem Arbeitsaufkommen richtet.

  1. Ist es gesetzlich geregelt, dass auch für eine solche Beschäftigungsart ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden muss ?

  2. Welche Regelungen sind bezüglich Urlaub, Krankheit und Kündigungsfristen einzuhalten ?

Die Schüler sind im Alter zwischen 16 und 25 Jahre.

Danke für alle Tipps.

Hallo,

  1. Ist es gesetzlich geregelt, dass auch für eine solche
    Beschäftigungsart ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen
    werden muss ?

Das Nachweisgesetz gilt auch für solche Fälle. Und falls die Tätigkeiten befristet sind, muss das sowieso schriftlich vereinbart werden.

  1. Welche Regelungen sind bezüglich Urlaub, Krankheit und
    Kündigungsfristen einzuhalten ?

Die ganz normalen gesetzlichen:

  • Bundesurlaubsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Jugendlichen)
    … und halt vertragliche und tarifvertragliche (insofern der TV dann für die Schüler gilt)

Da vermutlich der zeitliche Umfang nicht so groß und die Bezahlung entsprechend ist -> http://www.400-euro.de/400/index.html

MfG