Hallo,
ein Arbeitgeber, tariflich gebunden, mit Betriebsrat beschäftigt regelmäßig Schüler. Die Arbeitszeit ist nicht festlegbar, da sich diese nach dem Arbeitsaufkommen richtet.
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Ist es gesetzlich geregelt, dass auch für eine solche Beschäftigungsart ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden muss ?
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Welche Regelungen sind bezüglich Urlaub, Krankheit und Kündigungsfristen einzuhalten ?
Die Schüler sind im Alter zwischen 16 und 25 Jahre.
Danke für alle Tipps.
Hallo,
- Ist es gesetzlich geregelt, dass auch für eine solche
Beschäftigungsart ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen
werden muss ?
Das Nachweisgesetz gilt auch für solche Fälle. Und falls die Tätigkeiten befristet sind, muss das sowieso schriftlich vereinbart werden.
- Welche Regelungen sind bezüglich Urlaub, Krankheit und
Kündigungsfristen einzuhalten ?
Die ganz normalen gesetzlichen:
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Jugendlichen)
… und halt vertragliche und tarifvertragliche (insofern der TV dann für die Schüler gilt)
Da vermutlich der zeitliche Umfang nicht so groß und die Bezahlung entsprechend ist -> http://www.400-euro.de/400/index.html
MfG