Schriftlicher Beschluss

Guten Tag zusammen,
muss in einen Bussgeldverfahren nach einer Verhandlung in jedem Falle ein schriftlicher Beschluss zugestellt werden und wenn ja, wie sind die Fristen, die das Amtsgericht einhalten muss?
Danke im voraus für die Antworten.
Gruss Hermando

Also ein Beschluss müsste auf jeden Fall zugestellt werden. Allerdings gibt es für die Zustellung meines Erachtens nach keine Frist.

Allerdings müsste es eine Frist für ein Rechtsmittel geben. Sollte die Entscheidung bereits in der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben worden sein, müsste ab diesem Tag die Frist für die Einlegung eines eventuellen Rechtsmittels laufen.

Hallo lillydiemaus,
danke für die Antwort.
Sehe ich ähnlich, allerdings muss meines Erachtens ein Beschluss immer schriftlich sein auf das sich ein evtl Rechtsmittel bezieht.
Auf mündliche Aussagen lässt sich schlecht widersprechen!
Gruss Hermando

Hermando,

in OWi-Verfahren sieht das m.W. nach wie folgt aus: Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Woche nach der Verkündung des Urteils eingelegt werden. Wenn der Betroffene bei der Verkündung des Urteils nicht anwesend, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils.

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