Schriftlicher Vertrag, mündliche Nebenabredung

Hallo,

ich habe einen Leasingvertrag für eine Haartechnik abgeschlossen.
der Vertrag beinhaltet u.a.:

Leasinganfang: 16.04.2016
Leasingende: 15.04.2018
Die monatliche Leasingrate beträgt 130,83 €.
Nach Ablauf von 12 Monaten besteht dem Kunden Anspruch auf eine neue Haartechnik.
Es wird in dem Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Vereinbarungen schriftlich niederzulegen sind.

Mein Vertragspartner verlangt nun aber eine Einmalzahlung von 900€ für das zweite Haarteil.
Für das erste Haarteil habe ich dies damals gezahlt - dies wurde mir erklärt warum. Für das zweite Haarteil ist aber meines Erachtens nie etwas besprochen wurden.
Im Vertrag ist nichts schriftlich niedergelegt worden.

Meine Frage:
Ich sehe es nicht ein 900€ zusätzlich zu zahlen, da nichts dergleichen im Vertrag hinterlegt ist. Mein Vertragspartner aber besteht darauf, ansonsten will er mir nicht mein Haarteil geben.
Was kann ich tun?

Das ist einfach, hier rumjammern über die Schlechtigkeit der Welt im allgemeinen und der Leasinggeber im besonderen oder…

ja, oder Du gehst mit dem Vertrag zu einem Anwalt und lässt dich beraten, was aus dem Vertrag zu entnehmen ist.
Und wenn er das auch so sieht wie Du, dann wird er dir einen Schrieb aufsetzen und an die Leasinggeber schicken.

„… nach 12 Monaten besteht Anspruch… " ist m.E. aber nicht das selbe wie " …, nach 12 Monaten erhalten Sie kostenfrei eine neue Haartechnik“

Anspruch kann man auch haben, wenn man etwas bezahlen muss.

Hier werden wir das Problem nicht lösen.

MfG
duck313

dass ich die 130€ weiter zahlen muss, wenn ich die zweite Haartechnik erhalte, ist mir klar.
mir geht es hier um diese Forderung von 900€, welche keinster weise im Vertrag steht…

Das glaube ich nicht - erst, wenn Du den Vertragstext hier vorlegst. Die bisher zitierten Bruchstücke reichen nicht aus, um das zu beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Interessant. Und der Grund ist geheim?