Schriftlicher Vertrag nicht mehr auffindbar

Was passiert, wenn man als Privatpersonen einen Vertrag hat und die Firma mit der man diesen hat kann diesen nicht mehr finden bzw. im Digitalen Zeitalter „herstellen“. Gilt der Vertrag dann? Die Grundlage ist ja dann nicht mehr vorhanden (deckende Willenserklärung), oder gilt dann schlüssiges handeln?

Der noch existente Vertrag müßte ja auch die Unterschrift der Firma tragen, also läßt sich das doch alles beweisen.