Schriftliches Gerichtsurteil

Hallo,
kann man gegen die schriftliche Form eines Gerichtsurteils Beschwerde einreichen, wenn sie von dem im Gerichtssaal verlauteten Statements abweicht ? Bei einen Bekannten wurde z.B. das Netto Gehalt falsch angegeben. Evtl. drohen ihm noch zivilrechtliche Verfahren. Können die sich auf solche Angaben im schriftlichen Urteil beziehen oder ist das Schreibsel einfach etwas für die Ablage ?

Gruss
Enno

Hallo,

da würde ich einen Anwalt befragen oder mal auf der Geschäftstelle des Gerichtes anfragen (anrufen).

Im Zweifelsfall gilt glaube ich das geschriebene Wort.

Gruss

Andreas

Hallo!

Was war da genau?

Gruß
Tom

Hallo,

Was war da genau?

es ging um mehrere Körperverletzungen, wobei sich die Gesamtstrafe auf Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Teil der Kläger hatte schon versucht, ihre Schmerzensgeldforderungen in das Hauptverfahren einzubringen (als Adhäsionsverfahren ?), was allerdings abgelehnt wurde. Jetzt steht zu erwarten, daß die Kläger auf zivilrechtlichen Wege ihre Forderungen einklagen werden.

Gruss
Enno

Lieber Enno,

kann man gegen die schriftliche Form eines Gerichtsurteils
Beschwerde einreichen, wenn sie von dem im Gerichtssaal
verlauteten Statements abweicht?

dann brauchst du dokumente, die die abweichung nachweisen: tondokumente und kopien der betreffenden beglaubigten schriftstücke, knuddel. feel spass beim quatschen.

Gruss
Christine

Hallo,
er hält das ganze für einen Tipfehler. Sein Anwalt war ja auch anwesend. Die Frage ist halt nur, ob sich die Richtigstellung lohnt oder sogar notwendig ist (was ich vermute, falls Nachfolgeprozesse kommen).

Gruss
Enno

Hallo,

er hält das ganze für einen Tipfehler.

hast du lust zu recherchieren oder ist der streitwert zu gering?

Sein Anwalt war ja auch anwesend.

trance und phlegma sind leicht zu verwechseln.

Die Frage ist halt nur, ob sich die Richtigstellung
lohnt oder sogar notwendig ist (was ich vermute, falls
Nachfolgeprozesse kommen).

wege sind schritte. dein tag hat auch nur vierundzwanzig stunden.

Gruss

Wo ist denn eigentlich das Problem?
Hallo Enno,

und wo ist nun das Problem? Wenn ich Dich richtig verstehe, ist Dein Bekannter zu einer Bewährungsstrafe, also nicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein Einkommen spielte also beim Strafmaß keine Rolle, dies ist nur bei Geldstrafen der Fall (Höhe des Tagessatzes!).

In eventuell nachfolgenden Zivilverfahren, etwa wegen Schmerzensgeldforderungen, ist es auch völlig gleichgültig, wie das Einkommen des Beklagten ist. Wenn ein begründeter Anspruch gegen jemanden besteht, wird er auch dann verurteilt, wenn er vollkommen mittellos sein sollte. Dies ist lediglich eine Frage der Durchsetzbarkeit der Forderung.

Ansonsten: Man kann eine Urteilsberichtigung beantragen, allerdings nur bei offensichtlich zutage tretenden Versehen, z.B. Schreibfehlern.

Gruss
Martin

Hallo,
ok, wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es „Tagessätze“ bei Schmerzensgeldfordungen nicht, sondern es wird um die durch Verletzung definierte Summe verhandelt. Würde irgendwo Sinn machen, da es in so einen Prozeß ja primär um Wiedergutmachung und weniger um Bestrafung geht.

Gruss
Enno

PS: Ja, es handelt sich ausschließlich um eine Bewährungsstrafe ohne zusätzliche Geldstrafe.

Hallo,

hast du lust zu recherchieren oder ist der streitwert zu gering?

nachdem was ich jetzt gehört habe, scheint das fälschliche Einkommen ja in nachfolgenden Zivilprozessen keine Rolle zu spielen.

Gruss
Enno

Hallo,

ok, wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es „Tagessätze“ bei
Schmerzensgeldfordungen nicht, sondern es wird um die durch
Verletzung definierte Summe verhandelt. Würde irgendwo Sinn
machen, da es in so einen Prozeß ja primär um Wiedergutmachung
und weniger um Bestrafung geht.

Gruss
Enno

PS: Ja, es handelt sich ausschließlich um eine
Bewährungsstrafe ohne zusätzliche Geldstrafe.

heißt das, dass die frist für einen nachgeschalteten außergerichtlichen vergleich schon verstrichen ist? einwärtsschiel. wie viel ist ihm der verzicht auf weitere vorstrafen wert? ablasszettel zück und gott spiel… jedes nachgeschaltete miteinander muss nicht zwangsläufig ein gerichtsverfahren sein. ihr seid beide nach wie vor gesprächsfähig, unabhängig von eurer gemeinsam gerichtserfahrung. meine erfahrung ist, dass dritte das miteinander eher verbreitern als zu vertiefen. wenn dieser autorisierte dritte dir nun mut gemacht hat, dein recht wahr zu nehmen, kannst du die nächsten schritte vielleicht ohne ein verschärfen des strafmaßes regeln, werter versicherungsnehmer. dass du recht hast, hast du nun erfahren.

gruß.

Hallo,

hast du lust zu recherchieren oder ist der streitwert zu gering?

nachdem was ich jetzt gehört habe, scheint das fälschliche
Einkommen ja in nachfolgenden Zivilprozessen keine Rolle zu
spielen.

es informiert dich über das budget, aus dem er schöpft und damit indirekt über den wahrscheinlichen widerstand, mit dem er ansprüche abwehren wird.

Gruss

Hallo,

heißt das, dass die frist für einen nachgeschalteten
außergerichtlichen vergleich schon verstrichen ist?

das Hauptverfahren war Anfang September. Schiedslsg. gibt es doch IMO nur vor dem Hauptverfahren. Ich glaube an einer solchen Lsg. bestand weder seinerseits noch auf Seiten der Kläger ein Interesse. Der Anwalt hätte sonst sicher in diese Richtung gearbeitet.

Gruss
Enno

Du hast es erfasst…
… bei der Bemessung des Schmerzensgeldes spielt vor allem Art und Schwere der Verletzung eine Rolle. Kein Kriterium ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers.

Gruss
Martin

such a sweet september…
Hallo,

heißt das, dass die frist für einen nachgeschalteten
außergerichtlichen vergleich schon verstrichen ist?

das Hauptverfahren war Anfang September.

Dann liegt der Hauptstress hinter dir und du erkennst schon einzelne praktische Konsequenzen im Miteinander, aufatme.

Herzlich,

Hallo!

Eines habe ich noch nicht mitgekriegt: was weicht jetzt wovon genau ab?

Gruß
Tom

Hallo,
das von ihm genannte Netto Einkommen in der Hauptverhandlung, von dem aufgeführten Netto Einkommen in der schriftlichen Form des Gerichtsurteils.

Gruss
Enno

Hallo!

Was wurde in der Hauptverhandlung gesagt, was steht im Protokoll? Was wurde mündlich im Urteil verkündet und was steht im schriftlichen Urteil.

Das müsste man wissen, um hier etwas sagen zu können.

Gruß
Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
er wurde in der Hauptverhandlung nach seinen Netto Einkommen gefragt. Ob das bei der mündlichen Verkündung nochmals erwähnt wurde, kann ich nicht sagen. Im schriftlichen Urteil ist dieser Betrag aber um 500E zu hoch angegeben worden (gegenüber dem, was er in der Verhandlung geäußert hat).

Gruss
Enno