Schriftliches Verfahren: Verkündigungstermin

Hallo,

stellen wir uns folgenden Fall vor: Ein Gericht ordnet in einem Rechtsstreit ein schriftliches Verfahren an, also die Parteien sollen ihre Schriftsätze einreichen und der Richter entscheidet nach Aktenlage. Er setzt aber einen Termin fest (Tag, Zeit, Ort), an dem das Urteil verkündet werden soll. Müssen die Parteien zu diesem Termin anwesend sein? Ich sehe ein, dass die Parteien bei einer mündlichen Verhandlung da sein sollten. Aber wie sieht es bei einem solchen Verkündigungstermin aus?

Danke und Gruß

Marco

Ein Gericht ordnet in
einem Rechtsstreit ein schriftliches Verfahren an, also die
Parteien sollen ihre Schriftsätze einreichen und der Richter
entscheidet nach Aktenlage.

du meinst den seltenen fall des § 128 II zpo ?

Er setzt aber einen Termin fest
(Tag, Zeit, Ort), an dem das Urteil verkündet werden soll.
Ich sehe
ein, dass die Parteien bei einer mündlichen Verhandlung da
sein sollten.

nein, § 312 zpo.

Aber wie sieht es bei einem solchen
Verkündigungstermin aus?

ebenfalls § 312 zpo.