Schriftliches Vorverfahren - richtig antworten?!

Hallo liebe Community,Vorweg möchte ich keine Rechtsberatung, nur eine Meinung hören.Nehmen wir mal an, eine Inkasso Firma, stellt eine unbegründete Forderung.
-Und zwar haben 3 Freunde im Jahre 2007 eine Firma in Form einer Gbr gegründet. Klaus , Henz und Otto
-2007 wurde diese Firma wieder geschlossen und das Gewerbe wurde abgemeldet.

-2011 wurde die Firma von Heinz und Otto wieder unter dem gleichen Firmen Namen, wieder in Form einer Gbr eröffnet, aber OHNE Klaus.
-2011 kauft Heinz ein Handy über diese Firma, bekommt es geliefert, zahlt es aber nie. Heinz geht in die Insolvenz. (Wann genau weiß Klaus nicht, jedoch nach 2011)
-2014 fordert eine Inkasso Firma KLAUS auf, diese Handyrechnung + Mahngebühren, + Inkasso kosten zu zahlen.
Nach etlichen Telefonaten mit der Inkasso Firma und zusenden der Abmeldebestätigung des Gewerbes, dachte Klaus , dass der Irrtum aufgeklärt sei. LEIDER NICHT. Jetzt wurde der Streit einem Amtsgericht übergeben, und dieses Amtsgericht fordert ein schriftliches Vorverfahren. (Jetzt kommen wir zu der Frage :wink: )Wie zeigt klaus dem Gericht an, dass er der Forderung immernoch wiederspricht und sich verteidigen möchte? Gibt es da spezielle Formulare oder reicht ein einfacher Text, dass Klaus widerspricht und sich verteidigen möchte? Klaus möchte nicht aufgrund eines Form Fehlers irgendwelche Nachteile haben. Da sich Klaus über alle Maßen im Recht sieht, will er auch aus Kostengründen keinen Anwalt hinzuziehen. Klaus denkt, wenn das Gericht, die Gewerbe Abmeldung von 2007 sieht, wird dem Gericht klar sein, dass Klaus , auch wenn der Firmennamen der gleiche war, nicht belangt werden kann.Soll Klaus erst einmal nur aufzeigen dass er widerspricht und dann beim nächsten Schreiben sich verteidigen oder sofort mit der Verteidigung beginnen?Viel Text. Ich hoffe es ist verständlich und bedanke mich im Vorraus für Antworten.Gruß :smile:

Hallo!

Wie erklärt sich Klaus denn, das er eine Rechnung bekommen hat ?
Woher kann die Inkassofirma die Adresse von Klaus haben und wie käme sie auf die Idee Klaus sei GbR Mitglied gewesen und deshalb gesamtschuldnerisch haftbar ?
Aus dem Register doch nicht, denn das soll ja die GbR ohne Klaus ausweisen.

Und wieso hat eigentlich Otto keine Rechnung bekommen ?

Man hat die Gewerbeabmeldung aus 2007. Gut, aber hat man auch die neue Anmeldung mal gesehen ? Steht Klaus da etwa wieder drin ?

da es ja kein Mahnbescheid war, bei dem man Widerspruch einlegen musste, macht man es jetzt.
Man schreibt das wenige rein was nach dem Fall wichtig ist.

Widerspruch, keine Haftung weil Klaus zum Kaufzeitpunkt Handy kein GbR-Mitglied mehr war.

MfG
duck313

Hallo und danke für die Antwort!Klaus weiß nicht, warum er angeschrieben wurde, oder woher die Inkasso Firma seine Adresse hat. Klaus kann unmöglich in der neu entstandenden GbR drin gewesen sein, weil er sich da nie angemeldet hat. Und warum Otto kein Schreiben gekrigt hat ist ihm auch schleierhaft. Für Klaus sieht das nach Vorsatz aus. 
Hab jetzt einen kleinen Text verfasst und hoffe dass der Richter das genauso eindeutig sieht, wie die Sache letztendlich auch ist.Danke nochmal!!!