Schriftliches Vorverfahren vom Amtsgericht

Hallo,

Es geht um ein KFZ Unfall an dem ich schuldig sein soll. Hab meine Aussage bei meiner KFZ Versicherung eingereicht. Und ging bis heute davon aus, dass meine Versicherung das klärt. Heute bekomm ich folgendes Schreiben vm Amtsgericht:

In dem Rechtstreit Frau Mustermann ./,. HDI Versicherung wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. An die Beklagte Partei ergeht folgende Aufforderung…etc.

Anbei liegen alle Kopien vom Schriftverkehr der Versicherung und der Klägerin (Mustermann) bei.

Fragen:

  1. muss ich daruf Antworten, oder bekomm ich die Kopien nur für meine Akten?

  2. meine Versicherung (HDI) ist doch hier die beklagte Partei, also muss sie sich äußern und nicht ich, oder?

  3. da steht etwas von einer 2 Wochenfrist, aber ich gehe davon aus das diese Frist für meine Versicherung gilt.

Vielen dank für eure Zeit

Hi, ich kann dir konkret keine Rechtsauskunft geben, würde aber folgendes tun:

Entweder einen Anwalt schalten (als Beklagter wirst du sowieso einen brauchen) oder zumindest beim Gericht anrufen. Die sind zur Auskunft verpflichtet und werden dir sagen, ob du oder deine Versicherung an der Reihe ist.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie das Schreiben z. Info bekommen haben. Bitte beantworten Sie ohne Rücksprache mit der Versicheurn gar nichts. Anderfalls kann Ihnen im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz entzogen werden.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo und guten Tag,

danke fuer Ihre Nachricht.

Zunaechst einmal…moechte ich Ihnen den persoenlichen
Rat fuer die Zukunft geben, dass Sie im Falle eines
Autounfalles…niemals…ein Schuldanerkenntnis…
schriftlich gegenueber dem Beteiligten Unfallgegner
erklaeren.

Dies hat den Grund darin, dass Ihre Autoversicherung
in Ihre rechtliche Position eintritt und natuerlich
Ansprueche gegen Sie abwehren will/wird.

Soviel dazu!

Im weiteren kann ich Ihnen einen User empfehlen…der
im Hauptberuf Polizeibeamter ist…damit die Rechts-
lage…wie Sie jetzt im weiteren sich verhalten
sollen…fachgerecht beantwortet werden kann.

Der User…nennt sich hier Rolf Bollmann,
bitte schreiben Sie diesen User an…und erklaeren
Sie ihm gegenueber…den genauen Sachverhalt.

Dies sollten Sie kurzfristig erledigen, da es sich
um eine Gerichtssache handelt…d.h. es gibt
Abgabefristen…siehe Ihr Schreiben…14 Tage Frist-
setzung!

Ich hoffe, Ihnen hiermit eine guenstige Antwort
auf Hilfestellung gegeben zu haben und verbleibe

m.f.g.

Klären Sie dies bitte dringend mit ihrem Sachbearbeiter bei der HDI! Zu laufenden Verfahren möchte ich keine Auskunft geben.

Hallo,

erstens mit dem Versicherer in Kontakt treten und die offenen Fragen klären.

Normalerweise wird der Schaden von der Versicherung reguliert.

Das Klageverfahren kann entweder von der Geschädigten veranlasst worden sein weil die Versicherung die Schuld anzweifelt oder die Geschädigte hat die Stellungnahme der Versicherung nicht abgewartet und gleich einen Anwalt eingeschaltet. Das alles wäre wichtig zu klären.

Ggf. selbst Anwalt nehmen. Aber wie gesagt erst mal die Versicherung fragen wer das Verfahren eingeleitet hat und warum.

Gruß Mario

Hallo,

der Unfallgegner verklagt stets den Verursacher und dessen Haftpflichtversicherer. Insofern brauchst Du nicht darauf zu antworten. Rufe aber bitte Deinen Versicherer an und lass Dir bestätigen, dass das gleiche Schreiben auch dort eingegangen ist. Wenn das nicht der Fall ist, was unwahrscheinlich ist, musst Du unbedingt in der Frist selbst antworten und davon unbedingt den Versicherer informieren.
Gruß
Hoddel

Als Unfallbeteiligter sind sie mindestens als Zeuge aussagepflichtig.

Sofern also Auskünfte verlangt werden, müssen Sie diese erteilen.
Ambesten Sie lesen sich das schreiben gründlich durch und fragen bei der HDI nach wie Sie reagieren sollen.

MFG

Danke, das habe ich mir fast schon gedacht. Vielen dank für die Antwort. Das ist gnau was ich hören wollte :smiley:
Jetzt kanns ja morgen in den Urlaub gehen.

Sämtliche Schriftstücke sofort an die eigene Haftpflichtvers. senden!
Nicht von irgendwas ausgehen.

Am besten setzen Sie sich einfach mit Ihrer Kfz Versicherung in Verbindung, damit diese auch wirklich den Sachverhalt klärt. Normaler Weise bekommt Ihre Gesellschaft das gleich Schreiben. Aber sicher ist sicher.

Stephan Brückner

Hallo,

unbedingt mit der HDI klären…!!!

ne pauschale Aussage gibt es nicht!

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

hallo deep throat,

geht auch hier in richtung rechtsberatung. ich empfehle den gang zum anwalt, eine verkehrsrechtschutz wirst du ja wohl haben.

sorry, dass ich nicht weiter helfen konnte, maxxler71

Hallo,

da sich hier die Versicherung weigert den Schaden zu begleichen (ob berechtig oder unberechtigt ist erstmal egal) muss Frau Mustermann klagen.
Beklagter ist die HDI und der Brief ist mE nur zu Deiner Kenntnis.
Mal bei der HDI anfragen und abklären.

VG René