Moin,
mal ein Sachverhalt aus dem Strafprozessrecht zur Bewertung:
Bei T wird wegen eines Vergehens nach § 263 StGB durchsucht.
Die Ehefrau E steht im Verdacht der Mittäterschaft.
Um den Nachweis der Mittäterschaft zu führen, wird E dazu aufgefordert, dass nach § 107 StPO ausgestellte Protokoll zu unterschreiben.
Die so erlangte Schriftprobe wird für eine vergleichende forensische Untersuchung mit den aus den Betrugsdelikten herrührenden Unterlagen verwendet.
Dadurch wird festgestellt, dass E an den Taten des T mitgewirkt hat.
Ist die Maßnahme rechtswidrig? Liegt insbesondere im Hinblick auf den Nemo tenetur Grundsatz eine Täuschung gegenüber E vor, die ein Verwertungsverbot nach sich zieht?
Gruß iok