Schriftprobe Täuschung nemo tenetur StPO

Moin,

mal ein Sachverhalt aus dem Strafprozessrecht zur Bewertung:

Bei T wird wegen eines Vergehens nach § 263 StGB durchsucht.
Die Ehefrau E steht im Verdacht der Mittäterschaft.

Um den Nachweis der Mittäterschaft zu führen, wird E dazu aufgefordert, dass nach § 107 StPO ausgestellte Protokoll zu unterschreiben.
Die so erlangte Schriftprobe wird für eine vergleichende forensische Untersuchung mit den aus den Betrugsdelikten herrührenden Unterlagen verwendet.
Dadurch wird festgestellt, dass E an den Taten des T mitgewirkt hat.

Ist die Maßnahme rechtswidrig? Liegt insbesondere im Hinblick auf den Nemo tenetur Grundsatz eine Täuschung gegenüber E vor, die ein Verwertungsverbot nach sich zieht?

Gruß iok

Hallo,

Ist die Maßnahme rechtswidrig? Liegt insbesondere im Hinblick
auf den Nemo tenetur Grundsatz eine Täuschung gegenüber E vor,
die ein Verwertungsverbot nach sich zieht?

hätte man nicht einfach die Unterschrift auf dem Perso oder Pass vergleichen/prüfen können?

Gruß:
Manni