Schriftstellerische Freiheit und Lebensmittelrecht

§ 18 des Lebensmittelgesetzes enthält das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung. Hiernach sind Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, verboten. Dies schließt auch das Verbot jeglicher Werbung mit ärztlichen Äußerungen oder bildlichen Darstellungen von Personen aus Heilberufen ein.

Meines Erachtens ist ein Schriftsteller, der ein Buch über ein Lebensmittel schreibt, dem in der Volksheilkunde gesundheitsbezogene Wirkungen zugeschrieben werden (also empirische, nicht aufgrund wissenschaftlicher Forschung), nicht durch § 18 des Lebensmittelgesetztes eingeschränkt, sofern er den Gegenstand seines Buchs nicht kommerziell verkauft. Oder „wirbt“ er im weiteren Sinne schon durch sein Buch für das Lebensmittel?

Meine Auffassung: Ein Schriftsteller darf sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit) berufen. Ein Schriftsteller kann also über ein Lebensmittel von Erfahrungen der Volksheilkunde berichten und auch Erfahrungsberichte veröffentlichen. Stimmt meine Auffassung?

Meine Fragen:

  1. Darf ein Schriftsteller auf seinen Internetseiten über das von ihm behandelte Volksheilmittel (rechtlich: Lebensmittel) berichten, Teile seines Buchs veröffentlichen (um die Leser zum Kauf des Buchs zu animieren - nicht zum Kauf des Volksheilmittels) und unter anderem auch Erfahrungsberichte aus seinem Buch publizieren?

  2. Kann dies ggf. als „Werbung“ deklariert werden, selbst wenn der Schriftsteller das Lebensmittel NICHT zum Verkauf herstellt oder vertreibt oder auf Provisionsbasis empfiehlt?

Besten Dank für Ihre Hilfe!
Günther

Hallo Günther

Da der Schriftsteller keine Lebensmittel verkauft, kann er für sein
Buch im beschriebenen Sinn Werbung machen.

Und wenn jetzt einer daherkommt und sagt, dass in Deutschland
irgendein Gesetz dies verbietet, dann… aber das gehört wohl ins
Politik-Brett :wink:

Gruss
Heinz

Hallo Günther,

schau doch einfach maL; WIE DAS DEINE Konkurrenten handhaben. In jeder Buchhandlung/Bibliothek gibt es doch Regalmeter von solchen Werken.

Ciao maxet.