Schriftverkehr zwischen Mieter und Vermieter

Ich habe eine Frage,ist es vor Gericht zulässig, wenn mir mein ehemaliger Vermieter, meine Betriebskostenabrechnung ohne Briefmarke ohne Poststempel einfach in den Briefkasten steckt.

Ich habe eine Frage,ist es vor Gericht zulässig, wenn mir mein
ehemaliger Vermieter, meine Betriebskostenabrechnung ohne
Briefmarke ohne Poststempel einfach in den Briefkasten steckt.

Natürlich ist es besser, wenn man per Post zustellt. Aber einwerfen ist auch zugestellt…dies erfolgt meist unter Zeugen…! Man kann immer behaupten, man hätte nichts erhalten, der Vermieter ist dann in der Beweispflicht.

Gruss