Hallo,
was kann man juristisch machen, wenn ein Ebay-Verkäufer die Ware nicht losschickt? Der betreffende Verkäufer verschickt seine Ware ausnahmslos per Nachnahme, so dass bisher keine Zahlung an ihn gegangen ist. Der Verkäufer hat bisher viele positive Bewertungen, auch in den letzten Wochen, und scheint nur in Einzelfällen so zu handeln, wenn ihm „der Preis nicht passt“. Auf mehrere Emails und Telefonanrufe kam entweder keine Antwort, oder es wurde gesagt, dass man sich darum kümmern würde. Der Verkäufer hat auch angegeben, die Ware mittlerweile zwei Mal losgeschickt zu haben, und diese mit der Nachricht „Empfänger hat Annahme verweigert“ zurückerhalten zu haben. Dieses muss jedoch angezweifelt werden, da der Empfänger bei dem Paketzusteller bekannt ist und die Adresse korrekt übermittelt wurde.
Es handelt sich doch um einen rechtsgültigen Kaufvertrag, oder nicht? Hat man irgendeine rechtliche Handhabe, oder lohnt sich der Aufwand nicht?
Danke für jeden Rat!
Hallo,ChrisMV
was kann man juristisch machen, wenn ein Ebay-Verkäufer die
Ware nicht losschickt?
die Inanspruchnahme von gerichtlicher Hilfe ist immer mit Kosten verbunden; da mußt Du selber wissen, was Dir dieses Vergnügen wert ist
ansonsten kannst Du Dich bei eBay beschweren, die verwarnen dann den Verkäufer; was das bringt, ist mit aber noch nicht bekannt (habe dieses Spielchen aber letzte Woche auch machen müssen)
in der Hoffnung, daß Du doch noch bekommst, was Du möchtest
Wolfgang
Hallo,
zur rechtlichen Seite: FAQ:1166
Weiterhin bei ebay über die Funktion „Unstimmigkeit“ einen nicht erhaltenen Artikel melden.
Gruß,
Myriam