Schritteweise Wiedereingliederung? Wie geht das?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin mehrere Jahre aus dem Berufsleben draußen. Da ich unter div. psychischen Störungen leide, hat mir mein Arzt nahegelegt, erstmal wieder schrittweise in das Berufsleben eingegliedert zu werden. Zu Anfang ca. 20 Stunden wöchentlich. Er würde mir dazu ein Gutachten ausstellen. An die Agentur für Arbeit kann ich mich damit nicht wenden, weil es sonst heißt, ich stünde dem Arbeitsmarkt somit nicht voll zur Verfügung und mein ALG II würde mir gestrichen werden.

Wer kennt solche Modelle oder weiß, wohin ich mich wenden kann?

Danke für Antworten.
Gruß Pedi

Hi,

hier die Ausführungen der BA zur Verfügbarkeit:
Außerdem müssen Sie für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.

Hierunter versteht man, dass Sie

* eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben können und dürfen. Betreuen Sie aufsichtspflichtige Kinder oder pflegebedürftige Personen, dann muss die weitere Betreuung sichergestellt sein, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen,
* Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeit- und ortsnah Folge leisten können (Erreichbarkeit),
* Sie bereit sind, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen und
* bereit sind, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.

Deshalb: wende dich vertrauensvoll an die Agentur für Arbeit. Von Streichen AlG II kann nicht die Rede sein.

Gruß
Otto

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Hi,

wende dich an den für dich zuständigen Integrationsfachdienst.

seit 2004 müsse alle kreise einen solchen bereithalten. Wenn dein Doc dir nicht die Adresse gibt, dann frage doch mal in der Klinik in der du warst.

gruss

hallo,

bei einer frühereh Kollegin von mir hat das der rentenversicherungsträger bezahlt. Allerdings war die noch bei uns in der Firma angestellt und nur über 18 Monate krank gewesen. Möglicherweise trifft das bei dir also nicht zu… Wenn ja, richte dich schon mal auf Bearbeitungszeiten von etwa 6 Monaten ein, so lange hat das bei ihr damals nämlich gedauert.

gruß

hariBo

Hallo konzepi,

eine kleine Ergänzung - kein Widerspruch zu Deiner Antwort:
das SGB II (Arbeitslosengeld II) kennt - im Gegensatz zum SGB III (Arbeitslosengeld I) - den Begriff der Verfügbarkeit (noch?) nicht.

MfG
Heiner Gierling