Hi,
ich arbeite Vollzeit als Angestellte im sozialen Bereich, „betreue“ x „Fälle“ - derzeit mehr als gut bzw. sinnvoll wäre. Da diese Art von Sozialarbeit im bestimmten medizinischen Zusammenhängen quasi „Pflicht“ ist, gäbe es auch weiterhin genug „Kundschaft“ für mich - und auch Finanzierungsmöglichkeiten. Ich könnte - und möchte! - mich nach und nach mit/in diesem Feld (u. ggf. anderen) selbstständig machen, d.h. vorerst mit 1 Tag, dann 2, dann 3 Tagen die Woche, dann ganz - wie auch immer, jedenfalls schrittweise erweitert.
Frage: Der Arbeitgeber führt ja die Sozialabgaben für mich ab. Muß ich für den Teil der selbstständigen Arbeit zusätzlich Krankenkasse bezahlen? Wann „kippt“ das von „angestellt“ zu „selbstständig“, d.h. ist das Dasein als „Angestellte“ zusätzlich und ich bin für meine soziale Absicherung ganz alleine zuständig? Bei unter 15 Std. Anstellung? Wenn es nur noch ein 400-€-Job ist beim Arbeitgeber oder wann? Freue mich schon auf Antworten.
Lieben Gruß!
Mó
PS: bin in der Informations- und Planung-/ Vorbereitungssphase, habe auch schon einiges an Informationen, Kontakten, Gründungswissen, Vorgesprächen etc. aber die obrige konkretere Frage habe ich halt derzeit auch.
anderes Forum?
Frage: Der Arbeitgeber führt ja die Sozialabgaben für mich ab.
Muß ich für den Teil der selbstständigen Arbeit zusätzlich
Krankenkasse bezahlen? Wann „kippt“ das von „angestellt“ zu
„selbstständig“, d.h. ist das Dasein als „Angestellte“
zusätzlich und ich bin für meine soziale Absicherung ganz
alleine zuständig? Bei unter 15 Std. Anstellung? Wenn es nur
noch ein 400-€-Job ist beim Arbeitgeber oder wann? Freue mich
schon auf Antworten.
Lieben Gruß!Mó
Hallo,
die Leute, die das evtl. beantworten könnten, treiben sich eher im Forum
„Versicherungen“ herum. Vielleicht kannst du diese Anfrage dahin verschieben.
Es gibt da auch ein anderes Forum zur Selbständigkeit
http://www.existenzgruender.de
wo genau solche Fragen beantwortet wurden.
Gruß,
Kucker