Hallo,
kann ein Vermieter einfach Schrott von Mietern auf dem Grundstück entsorgen lassen und dies den jeweiligen Mietern danach in Rechnung stellen ? Eine regelnde Hausordnung kann nicht verwandt werden.
Gruß samu
Hallo,
kann ein Vermieter einfach Schrott von Mietern auf dem Grundstück entsorgen lassen und dies den jeweiligen Mietern danach in Rechnung stellen ? Eine regelnde Hausordnung kann nicht verwandt werden.
Gruß samu
Hallo,
die Beseitigung eines Schadens hat der zu bezahlen, der ihn verursacht hat. Wenn in diesem Fall der Verursacher nicht festzustellen ist, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Sippenhaft etc. gibt es nicht. Auch eine Hausordnung könnte das nicht anders regeln.
Gruß
loderunner (ianal)
Dies würde also bedeuten, daß nicht auf eine Person zu identifizierender Schrott (Beispiel: herrenloses Fahrrad) zu Kosten des Vermieters entsorgt werden kann, während aber identifizierbarer Schrott (zum Beispiel ein abgemeldetes Alt-Auto)dem jeweiligem Mieter in Rechnung gestellt werden kann ?
Gruß Samu
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Hallo
Dies würde also bedeuten, daß nicht auf eine Person zu
identifizierender Schrott (Beispiel: herrenloses Fahrrad) zu
Kosten des Vermieters entsorgt werden kann, während aber
identifizierbarer Schrott (zum Beispiel ein abgemeldetes
Alt-Auto)dem jeweiligem Mieter in Rechnung gestellt werden
kann ?
ungeachtet der Kostenfrage kann der Vermieter nicht einfach fremdes Eigentum entsorgen. Hier müssten erstmal alle in Frage kommenden Eigentümer der Sachen schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert werden.
Gruß
S.J.
Ist jetzt etwas zu abstrakt. Altauto würde wohl eher von Gemeinde/Stadt angemahnt werden. Vermieter hat da eher nix mit zu tun, wenn es nicht schon wieder besondere Umstäne gibt…
Mieter hätte natürlich Probleme mit Ordnungsamt, nicht Vermieter.
Moin,
öhm, wenn das abgemeldete Auto auf Privatgrund steht, interessiert sich Ordnungsamt und Gemeinde vermutlich nicht die Bohne dafür.
Gruß
Maja
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Wie ist es aber . . .
Morgen,
sorry das ich mich hier so einklinke,
wie ist es aber wenn der Vermieter einen Aushang im Treppenhaus macht mit der Anordnung, dass bis zum Tag x die Flure oder Kellerflure zu entrümpeln sind. Wenn sich nach diesen Tag noch etwas dort Befindet wird dies für die Mieter kostenpflichtig entfernt.
ist so etwas rechtlich in Ordnung?
cu
Moin,
wie ist es aber wenn der Vermieter einen Aushang im
Treppenhaus macht mit der Anordnung, dass bis zum Tag x die
Flure oder Kellerflure zu entrümpeln sind. Wenn sich nach
diesen Tag noch etwas dort Befindet wird dies für die Mieter
kostenpflichtig entfernt.ist so etwas rechtlich in Ordnung?
Und wenn mein Nachbar ein Messi ist und überall alles liegen läßt und sich darum nicht kümmert, müßte ich ihm seinen Kram hinterherräumen oder zahlen? Nicht wirklich.
Deine Annahme ist jedoch richtig, wenn klar ersichtlich ist, wem das Gerümpel gehört.
Gruß,
Ingo
öhm, wenn das abgemeldete Auto auf Privatgrund steht,
interessiert sich Ordnungsamt und Gemeinde vermutlich nicht
die Bohne dafür.
Auch öhm,
das kann durchaus zu Kontrollbesuchen führen und eventuell teuer werden:
„Wird ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß bei der Zulassungsbehörde abgemeldet oder unkorrekt auf öffentlichem oder privatem Grund entsorgt, kann der letzte Eigentümer mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden.“
http://www.enro-portal.de/news/do-read/id-1024/read…
Gruß!
Horst
Auch öhm,
nochmal öhm ;o)
das kann durchaus zu Kontrollbesuchen führen und eventuell
teuer werden:
OK das wußte ich nicht…das scheint noch nicht jahrzehntelang so zu sein…oder? Nachdem da irgendwas erneuert wurde? Bei meinen Großeltern auf dem Grundstück standen imme irgendwelche alten Autos rum, da hat nie einer danach gefragt.
„Wird ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß bei der
Zulassungsbehörde abgemeldet oder unkorrekt auf öffentlichem
oder privatem Grund entsorgt, kann der letzte Eigentümer mit
bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden.“
http://www.arge-altauto.de/news/aktuelle-autoverwert…
Hier klingts nicht ganz so drastisch:
„Auch auf Privatgrund darf ein Altauto nicht nach Belieben verrotten. „Fühlt sich zum Beispiel ein Nachbar durch das Schrottauto gestört, muss es weg, wenn der Eigentümer nicht plausibel nachweisen kann, warum er den Wagen noch behält“, erklärt Umwelt- und Naturschutzamtsleiterin Ulrike Wörz.“
Unter dem Rest bei Empfindliche Geldstrafen deckt es sich dann so ziemlich mit Deinem Link.
Das heißt, wenn ein Auto nur zeitlich begrenzt abgemeldet, oder irgendwann wieder angemeldet werden soll, hat man dann einen Extra-Wisch?
Ich meine für Oldtimer und soclhe die es werden wollen sind das ja dann richtig schwere Zeiten *seufz*
Danke und Gruß
Maja