Schrott in Garage

Hallo zusammen,

welche Möglichkeiten hat ein Vermieter, wenn ein Mieter in seiner Garage ein zerlegtes, unbrauchbares, rostendes, auf Böcken gestelltes Auto ohne Reifen und sonstigen Schrott stehen hat und seine anderen beiden Autos auf 2 von 3 Stellplätzen abstellt, obwohl er nur einen Stellplatz gemietet hat? Die Garage ist abgesperrt und für sonst niemanden zugängig. Aber darf man über Jahre hinweg ein abgemeldetes Auto, das in so einem Zustand ist, einfach so in einer Garage stehen haben? Wäre die Garage wieder brauchbar, könnte der Mieter ein Auto wieder hineinstellen. Dadurch wären 2 der 3 Stellplätze wieder frei, die der Vermieter eigentlich als Besucherparkplätze angedacht hatte!

Gruß Teddy

Hi, was in einer Garage gelagert werden darf wird in d. Regel von d. Gemeinden/Kommunen/Städten fest gelegt. Also mal beim Ordnungsamt nachfragen.
Unter das was nicht gelagert werden darf, dürften brennbare/leicht endzündliche Artikel u. Gegenstände die d. Umwelt/Erdreich verschmutzen fallen.
Zu ersterem gehören z.B. mehr als 20 L Benzin im Kanister. Zu zweiterem gehören z.B. undichte Öl/Dieseltanks, undichter Motor/Getriebe, wo aus beiden Öl/Diesel auf den Boden d. Garage u. von da ins Erdreich gelangen kann.
Wegen dem 2. Stellplatz auf dem er widerrechtlich steht, schriftlich Unterlassung fordern u. wenn er das trotzdem nicht lässt, abschleppen zu seinen Lasten.
MfG ramses90

Guten Morgen,

welche Möglichkeiten hat ein Vermieter, wenn ein Mieter in
seiner Garage ein zerlegtes, unbrauchbares, rostendes, auf
Böcken gestelltes Auto ohne Reifen und sonstigen Schrott
stehen hat und seine anderen beiden Autos auf 2 von 3
Stellplätzen abstellt, obwohl er nur einen Stellplatz gemietet
hat?

Das wurde bereits korrekt beantwortet.

Die Garage ist abgesperrt und für sonst niemanden
zugängig. Aber darf man über Jahre hinweg ein abgemeldetes
Auto, das in so einem Zustand ist, einfach so in einer Garage
stehen haben?

Ein abgemeldetes Auto darf man auf Dauer überhaupt NUR in einer Privatgarage stehen haben, dann allerdings sogar jahrelang, sofern die Miete korrekt bezahlt wird und auch keine Schäden an der Mietsache entstehen.

Wäre die Garage wieder brauchbar, könnte der
Mieter ein Auto wieder hineinstellen.

Eine Garage ist zum Abstellen von Kfz gedacht und dazu wird sie ja auch genutzt. Ich glaube nicht, dass im Mietvertrag steht, dass das Kfz angemeldet und fahrbereit sein muss, oder? Und selbst wenn: So ein Passus wäre vermutlich unwirksam, da er den Mieter in der Nutzung der Mietsache unangemessen einschränkte.

Gruß
smalbop