Schrottauto von Miteigentümer - verwahrlost gemeinsames Grundstück

Dann muss sich die Gemeinde kümmern. Wenn man da nicht parken darf, kriegt man einen Strafzettel oder wird abgeschleppt und muss die Kosten tragen.
Was kümmert es Euch ?

Mir ist schon klar was ihr erreichen wollt, nur das hier sind Nebenschauplätze, damit erreicht man nicht dass das Wrack entfernt wird.

Diese Möglichkeit „Wir bauen eine Mauer, und die Mexikaner bezahlen sie“ bzw. „Wir lassen das Auto abschleppen und zahlen die Abschleppkosten dann vom Verkauf des Autos“ würde ich ohne schriftliche (und bevorzugt rechtlich abgesicherte) Ankündigung definitiv absehen. Das kann sonst bös nach hinten losgehen.

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Jetzt aber nochmal:

  • der Typ parkt also sein abgemeldetes Auto seit über nem Jahr auf Eurem gemeinsamen Grundstück.
  • er redet nicht mehr mit Euch

Dazu die Fragen:

  • Was habt Ihr bisher (insbesondere schriftlich!) dagegen unternommen? Wie (wenn überhaupt) hat er darauf reagiert?
  • wohnt er denn noch dort? Soll / will er das zukünftig tun?

Dann zum Grundstück:

Was denn nun?

Und was ich nicht verstehe: Da steht also das Auto irgendwo aufm Grundstück rum, gammelt fröhlich vor sich hin und wächst langsam zu. Warum könnt Ihr deswegen(?) das Grundstück nicht mehr nutzen? Steht die Karre richtig fett mitten im Weg? Wäre es denn eine Möglichkeit, das Auto irgendwo in eine eh schon hässliche Ecke zu schieben?

Oder nervt Euch der Typ mit seinem „Messie“-Verhalten und seiner unkommunikativen Art und Ihr möchtet am liebsten, dass der sich ne andere Bleibe sucht? Das wäre ja erstmal nicht verwerflich, aber das müsste man vielleicht anders anfangen, als über eine auf dem Grundstück rumstehende Schrottkarre :wink:

Hallo,

einen Rat könne man geben, wenn sich die Angaben nicht widersprechen würden. Wem gehört denn nun das Grundstück? Euch oder der Gemeinde? Ist das Auto nun abgemeldet oder fahrbereit? Oder ist es zwar fahrbereit, aber nicht angemeldet? Oder ist es Schrott und abgemeldet?

Wenn das Grundstück Euch als Gemeinschaft gehört, darf es im Rahmen der vertraglichen Regelungen von allen Eigentümern genutzt werden. Schließt die Teilungserklärung oder die Hausordnung eine Lagerung von nicht fahrbereiten und/oder abgemeldeten Fahrzeugen nicht aus, darf er die Karre da grundsätzlich abstellen. Steht das Fahrzeug da aber dauerhaft herum (Auslegungssache!), dann schließt er die anderen Miteigentümer von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus, was er aber nach § 14 WEG nicht darf. Das wäre also der eigentliche Ansatzpunkt.

Handelt es sich hingegen um ein Grundstück der Gemeinde und ein nicht fahrbereites bzw. abgemeldetes Fahrzeug, dann ist die Gemeinde auch Ansprechpartner. Die wird auch tätig werden, weil man a) ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Flächen abstellen darf und b) die Gemeinde sicherlich ein Interesse daran hat, daß auf ihren Grundstücken nicht irgendwelcher Schrott gelagert wird.

So oder so: die rechtlichen Verhältnisse sollten geklärt werden; andernfalls kommt Ihr da nicht weiter.

Gruß
C.

Ich versuche das mal aufzudröseln:

  • die besitzen wohl in einer nicht näher vertraglich bekannten Konstellation ein Haus mit Grundstück, das gehört denen
  • irgendwo auf diesem Grundstück steht nun das (abgemeldete und vermeintlich schrottreife) Auto vom Messie rum
  • da „sein“ Parkplatz (wie auch immer das definiert ist, dazu fehlen uns noch die Angaben) mit der Schrottkarre belegt ist, muss er sein fahrbereites, (mindestens) zweites Auto auf dem Parkplatz einer (vermutlich nahe gelegenen) Gemeindehalle abstellen, was wohl dort irgendwelche nicht näher bezeichneten Menschen stört (aber der Fragestellerin streng genommen wurscht sein kann)

Wie gesagt, ich gewinne zunehmend den Eindruck, das Auto seien die klassischen Zahnpastaspritzer am Badezimmerspiegel :wink:

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Verkaufen ?
Also ist es doch kein Wrack ? Ein Wrack kann man nur zum Schrottwert abholen lassen, selten bekommt man dafür noch Geld, wenn es schon kostenfrei angeholt und aufgeladen wird.

Wenn in eurer „Künstlergemeinschaft“ (dazu würde mir viel einfallen, ich erspare es mir :smile:) etwas zum pfleglichen Umgang mit dem Gemeinschaftsgelände vereinbart, war im Sinne von „Es darf kein Schrott“ gelagert werden, dann fordert ihn unter Fristangabe auf, das Wrack zu entfernen.
Andernfalls wird die Gemeinschaft es veranlassen und evtl. Kosten zurückfordern.
fertig.

Und nicht per email- so ein Quatsch. Lebt der nicht vor Ort ? Zustellung mit der Post oder dem Gerichtsvollzieher.

Na, also: ist es jetzt sein Parkplatz oder nicht? Und ist das Fahrzeug nur abgemeldet oder wirklich Schrott? Könnt Ihr als Laien das überhaupt beurteilen?
Gruß
anf

jaja - aber erst mal lügen und die Verantwortung abschieben.
und dann sagt der andere, dass das Dings schon lange verkauft war - ohne schriftlichen Vertrag…, oder dass er kein Geld hat oder oder oder…
Und dann kann man über die Eigentümergemeinschaft als Verantwortliche sprechen.

Fällt Dir schwer einzusehen, dass Deine Argumente nicht stichhaltig sind gelle? ramse90