Schrottauto von Miteigentümer - verwahrlost gemeinsames Grundstück

Hallo
Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt? Wir sind eine Eigentümergemeinschaft - und einer der Eigentümer lässt nun schon länger als ein Jahr sein abgemeldetes Schrottauto auf unserem gemeinsamen Grundstück stehen. Uns anderen reicht es nun damit und wir wollen es - wenn der Besitzer der Schrottkarre es nicht bis zu einem eingeräumten Zeitpunkt selbst wegräumt - abschleppen lassen.
Wer weiß hier Rat, ob wir das so handhaben können?
Danke und beste Grüße - Maria

Was sagt denn der stolze Besitzer der Schrottkarre zu Eurer freundlichen Bitte, dieselbe doch bis zum 35. Mai wegzuschaffen?

Das Problem ist, dass er NICHT mehr mit uns spricht. Alles nur noch mit E-Mail klären will; sich komplett abschottet. Bei so einem „freundlichen“ Verhalten fehlen mir ehrlich gesagt die Worte.

Wie genau hat man sich das vorzustellen? Gibt es dort Stellplätze? Sind die Allgemeingut oder fest zugeteilt? Ist der Standort Teil eines ihm zugewiesenen Bereiches?
Gruß
anf

Was ist euer Problem mit dem Auto ?
Ist es wirklich ein Wrack ? Sieht es so schäbig aus, verunstaltet die ganze Eigentumsanlage ? Und nicht nur für euch, es muss dazu für Besucher und Passanten aussehen als wäre das eine Außenstelle eines Schrottplatzes. Ist das so schlimm ?
Steht es nicht auf seinem zugewiesenen Stellplatz ?

da zum Entsorgen eines Auto nur ein Anruf bei einem Verwerter ausreicht und es fast immer sogar kostenlos wäre, fragt euch doch mal warum er es nicht macht ß
Weil es gar kein Wrack ist ? Weil er es noch wieder in Betrieb nehmen will, nach Reparatur evtl. ?

Würde nicht schon eine Foliengarage( Abdeckhaube) ausreichen um die Optik zu wahren ?

Ich sehe nur dann eine rechtliche Möglichkeit, die Entfernung des Wagens zu verlangen, wenn es wirklich unzumutbar wäre und ein Verstoß gegen die Nutzung des Gemeinschaftsgeländes darstellt.

Und Eigenvornahme nach Verstreichen einer Frist ist immer mit Kosten für Euch verbunden, deren Einforderung bei dem Autobesitzer schwierig sein dürfte. Es macht jede Menge Ärger, Papierkram und kostet Nerven und Lebenskraft.

MfG
duck313

Hallo,
vom Abschleppen ist das Fahrzeug noch nicht weg. Die Transportkosten sind das kleinste Problem. An welchem Ort zu welchen Kosten und wie lange vor allem wollt ihr das Eigentum eines Anderen einlagern lassen, jeden Monat bezahlen, und nachher ueber von Euch verursachte Schaeden diskutieren?

Klar kannst du fragen „Was ist euer Problem mit dem Auto“? Du kennst die Situation ja nicht. Aber sein fahrtüchtiges Auto verärgert die Dorfgemeinde, weil er das auf einem „offiziellen“ Parkplatz stehen lässt (weil ja sein Schrottauto schon „seinen“ Parkplatz einnimmt). Generell hat er sich zu einem „Messie“ entwickelt. Das ganze Grundstück um seinen Bereich ist verwahrlost. … eine leider unschöne Geschichte und wir anderen sind keine extremen Sauberkeitsfanatiker. Auch wir lassen mal was liegen - darum geht es aber hier nicht…

Wir sind eine „Künstler-Eigentumgemeinschaft“ und haben das gemeinsame Haus in vielen Jahren sehr individuell umgebaut. Der „Messie“ ist hier später eingezogen; anfangs war ja auch alles ok… Unser Grundstück um das Haus herum haben wir NICHT aufgeteilt auf die Wohnungen, da das zu keiner gerechten Lösung hätte führen können.
Wir waren uns ja auch lange Jahre sehr einig… aber jetzt müssen wir sehen, wie wir diesen Knoten lösen können. Und ein Punkt ist wirklich das Schrottauto und die oben genannten Punkte…

ok… das sieht kompliziert aus. Ich dachte: Abschleppen lassen und verkaufen - Das Geld erhält dann der Eigentümer (abzüglich der Abschleppkosten)… ???

Das vermeintliche Schrottauto (was macht es zum Schrottauto?) liefert also nur einen Anlass für Nickeleien. Wo liegt die Ursache?

Gruß
Wolfgang

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Das heißt in anderen Worten, er parkt seinen betriebsbereiten/benutzten PKW draußen auf der öffentlichen Straße, nicht auf dem Grundstück.
Das darf er doch !

Das Schrottauto IST SCHROTT … schon ewig abgemeldet. Drumherum wuchert das Gras - wir anderen können das Grundstück schon lange nicht mehr nutzen…

… das ist KEIN öffentlicher Platz, sondern der Platz, wo unser Messie parkt, gehört zur Gemeinde (Gemiendehalle etc… )

Wendet Euch doch mal ans Ordnungsamt mit der Begründung, dass bei dem KFZ Betriebsstoffe auslaufen. Die werden das ganz schnell prüfen und wenn sie was finden ist die Karre ratzfatz weg. ramses90

wow… das klingt als eine passable Möglichkeit. Werden wir mal intern besprechen! DANKE

Und wieder mal ein privatrechtliches Problem mit einer kleinen Lüge auf die Gemeinde, also auf den Steuerzahler abschieben.
Nicht dass die auf die Idee kommen, wegen solcher sachen die Grundsteuer anzuheben.

Ach ja: wenn das Auto auf dem Gemeinschaftseigentum steht - rat mal, wer die Kosten anschließend aufs Auge gedrückt bekommt.

Hallo,

Welche Rechtsgrundlage habt Ihr?
Ergeben sich aus dieser Rechtsgrundlage irgendwelche Regelungen zur Nutzung der Fläche?

Gruß
Jörg Zabel

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Na wer wohl, der Fahrzeugeigentümer wer sonst und dann werden auch keine Steuergelder mißbraucht . ramses90

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Hallo,

Dann mag sich der Eigentümer der Fläche darum kümmern, wenn es ihn stört. Ansonsten geht es keinen was an.

Gruß
Jörg Zabel

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aha… das gebe ich dem mal so weiter. Danke.