es geht um eine sog. Schrottimmobilie. Diese wurde vor 20 Jahren überteuert eingekauft, über mehrere Darlehen unter Einbezug von Lebensversicherungen als zusätzliche Sicherheiten finanziert. Mietgarantie, Wegfall dieser und anschließender Insolvenz des Verkäufers waren wohl damals üblich
Nach 8 Jahren stellte sich heraus, dass die Wohnung statt 50qm nur 34qm groß war, was alleine schon Grund zur Aufregung sein sollte.
In diesem Jahr wird eine der Lebensversicherungen fällig, die aber nicht freigegeben wird, da die Bank diese als weitere Sicherheit behalten möchte. Dies lässt ja schon darauf schließen, dass die besagte Wohnung weniger wert ist als die noch offene Darlehenssumme.
Bei einem jetzigen Gespräch mit einem Immobilienmakler wegen eines geplanten Verkaufs stellte sich heraus, dass nur noch 54% des damaligen Kaufpreises erzielbar sind.
Welche Möglichkeiten gibt es, nach 20 Jahren hier noch was zu erreichen. Verkäufer ist wohl nicht mehr auffindig zu machen bzw. lange insolvent.
Besteht die Möglichkeit, mit der Bank einen Vergleich zu schließen, also die Verbindlichkeit zu reduzieren, da sie schließlich Anfang der 90er das ganze Konstrukt finanziert hat, eigentlich aber klar war, dass die Immobilie überteuert ist und eine Rückzahlung des Kredits fast unmöglich ist?
Die Frage ist berechtigt, wurde jedoch bereits in der Eingangsfrage bereits beantwortet:
Eine Lebensversicherung ist dieses Jahr fällig, die Bank gibt diese nicht frei.
Ein aktuelles Gespräch mit einem Makler ergab den immens niedrigeren erzielbaren Verkaufspreis.
hatte mal einen ähnlichen fall, aber nicht im osten sondern in karlsruhe. dort wurde so eine art hotel mit appartments errichtet für studenten oder so ähnlich. bring ich nicht mehr ganz hin…
als sich herausstellte, dass die ganze nummer nicht tragfähig ist und natürlich damals überteuert gekauft wurde, gingen die eigentümer an die finanzierende bank, die damals nat. wusste, dass der krempel überteuert ist.
ging ein paar jahre hin und her und die bank hat sich dann schließlich mit den eigentümern verglichen und auf einen teil der darlehensforderungen verzichtet.
bei einem gläubiger sogar auf über 50%, da der sich mit dem vergleich nicht einverstanden erklärte und weiter machen wollte…
lange rede kurzer sinn: wenn die bank damals mit im boot war und wusste, dass die chose nicht das wert ist, was im hochglanzprospekt stand, dann besteht durchaus auch noch die möglichkeit was zu machen. aber ganz alleine und ohne rechtsbeistand wird das wohl nicht gehen…
Hallo,
man kann davon ausgehen, dass die Bank von alledem wusste, zumal sie damals von einem unabhängigen Finanzberater „empfohlen“ wurde. Sie hätte sonst wohl kaum noch eine zusätzliche Lebensversicherung als Sicherheit gefordert, wenn nicht die Gefahr einer Unterdeckung bestanden hätte.
Werde mal einen der unzähligen Internetpräsenzen zu den Fällen besuchen und einen spezialisierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung um eine Einschätzung bitten.
solche Fälle gab es bei uns in der Pfalz und auch in Baden Württemberg tausende.
Immobilienvermittler von einer bekannten Bausparkasse,
Notar aus Nordrheinwestfalen und eine Bank aus Bayern wie auch noch der Bauherr.
Machten gemeinsame Sache und verkauften viele Eigentumswohnungen über dem Wert. Beispiel Wohnung von 22 qm wurden verkauft für ca. 85.000 DM. Normalerweise hätte der Kaufpreis so um die 40.000 DM sein müssen.
Und wie kommt es, dass der Käufer den Unterschied nicht erkannt hat.
Zu einem Kauf bzw. Finanzierung gehört auch ein Wohnungsplan wie auch eine Wohnflächenberechnung.
Hat denn der Käufer mit verschlossenen Augen die Verträge unterschrieben.
Wohnflächenberechnung war vorhanden, aber leider falsch. Wohnungsplan gab es natürlich auch. Leider ist für einen Laien eine falsche Wohnflächenberechnung insbesondere bei Dachwohnungen nicht sofort erkennbar. Außerdem macht man sich ja weniger Gedanken, wenn man einen vertrauenswürdigen Finanzberater an seiner Seite hat, oder?
Sachen gibts, genau.
Sonst würden wir ja hier nicht über das Thema diskutieren können.
Und den Unterschied zwischen 50 und 34 qm Wohnfläche kann man meines Erachtens ohne Pläne, Meter und Erfahrung in der Begutachtung und Bewertung von Dachschrägen nicht erkennen bei bloßer Inaugenscheinnahme.
Schön, wenn Sie soviel Erfahrung in solchen Dingen haben. Für jemanden, der das erste Mal eine Dachwohnung gesehen hat, fällt diese Beurteilung halt etwas schwerer aus bzw. ist unmöglich. Da es ja bereits eine Berechnung gab, wurde auf diese vertraut.
ich hab mal auf knapp unter 40qm gewohnt - ein Bad mit Wanne und platz zum einmal herumdrehen, ein Zimmer mit Küchenzeile drin und ein Balkon dazu, der grad groß genug für einen Wäscheständer war.
Meine Eltern wohnen auf ca. 55qm - Bad, Küche, Schlafzimmer, Balkon, Wohnzimmer.
Fläche unter Dachschrägen wird nicht zur Wohnfläche gerechnet ab einem bestimmten Kopfraum. D.h. wenn es unten wie 50qm aussieht und oben Dachschräge hat, dann darf man nciht 50qm berechnet bekommen. Ich denke schon, dass man solche Sachen wissen sollte, wenn man eine Immobilie kauft.
Tja, dass das ein Fehler war ist nicht von der Hand zu weisen.
Jedoch ist keiner der im Haus gelegenen Wohnungen vergleichbar, da diese auf unterschiedlichen Ebenen liegen und auch unterschiedlich groß sind. Man kann also diese Wohnung nicht mehr der nebenan oder der darunter vergleichen.
Aber als Laie kann man mal nicht an alles denken und schon gar nicht alles wissen. Von daher bedient man sich den sogenannten „Spezialisten“, die Wohnflächenberechnungen aufstellen. Die wird man als Laie bei einer neu hergestellten Wohnung wohl kaum anzweifeln.