Liebe/-r Experte/-in,
Für meine Tochter habe ich Schüler Bafög beantragt.
Leider wurde dass abgelehnt, da das anuzurechnenden Einkommen den Gesamtbedarf übersteigt. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, dass Sie vielleicht ein kleines Taschengeld bekommt ???
Liebe/-r Experte/-in,
Für meine Tochter habe ich Schüler Bafög beantragt.
Leider wurde dass abgelehnt, da das anuzurechnenden
Einkommen
den Gesamtbedarf übersteigt. Gibt es irgendwie eine
Möglichkeit, dass Sie vielleicht ein kleines
Taschengeld
bekommt ???
Hallo,
maßgeblich ist nunmal das Einkommen der Eltern aus dem
vorletzten Kalenderjahr. Die letzte Möglichkeit ist nur
wenn das jetzige Einkommen geringer ist und deine
Tochter einen „Antrag auf Aktualisierung“ stellt,
dessen Vordrucke im Bafög-Amt gesondert zu holen sind.
Ansonsten fällt mir leider nichts ein!
Empfehlenswert ist folgender Link, in dem alle Bafög-
Fragen sehr gut beantwortet werden und indem es einen
Bafög-Rechner gibt, der sehr viel Licht ins Dunkle
bringt:
http://www.bafoeg-rechner.de/
Hallo Vita,
dankeschön für die Antwort.
Ich habe mir das bald gedacht, aber wie sieht es dann aus, wenn Sie sich aufgrund der täglichen Anfahrt von über 2 Stunden dann in eine WG einquartiert ? Kann mann dann einer Ergänzungs / Wiederholungsantrag "Antrag auf Aktualisierungstellen ? Welche Chancen bestehen ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Liebe/-r Experte/-in,
Für meine Tochter habe ich Schüler Bafög beantragt.
Leider wurde dass abgelehnt, da das anuzurechnendenEinkommen
den Gesamtbedarf übersteigt. Gibt es irgendwie eine
Möglichkeit, dass Sie vielleicht ein kleinesTaschengeld
bekommt ???
Hallo,
maßgeblich ist nunmal das Einkommen der Eltern aus
dem
vorletzten Kalenderjahr. Die letzte Möglichkeit ist
nur
wenn das jetzige Einkommen geringer ist und deine
Tochter einen „Antrag auf Aktualisierung“ stellt,
dessen Vordrucke im Bafög-Amt gesondert zu holen
sind.
Ansonsten fällt mir leider nichts ein!
Empfehlenswert ist folgender Link, in dem alle Bafög-
Fragen sehr gut beantwortet werden und indem es einen
Bafög-Rechner gibt, der sehr viel Licht ins Dunkle
bringt:
http://www.bafoeg-rechner.de/Hallo Vita,
dankeschön für die Antwort.
Ich habe mir das bald gedacht, aber wie sieht es dann
aus,
wenn Sie sich aufgrund der täglichen Anfahrt von über
2
Stunden dann in eine WG einquartiert ? Kann mann dann
einer
Ergänzungs / Wiederholungsantrag "Antrag auf
Aktualisierungstellen ? Welche Chancen bestehen ?
Hallo,
also maßgeblich zur Berechnung des Förderungszuschusses
ist das Einkommen der Eltern. Ich empfehle nochmals den
BAFÖGRECHNER auf folgender Seite:
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Da werden alle Situationen berücksichtigt. Wenn deine
Tochter im elterlichen Haushalt lebt stehen ihr im
Idealfall ungefähr 380,-€ zu, bei einem eigenen
Haushalt beträgt der Förderungsbedarf 530,-€. Das sind
die Höchstsätze, allerdings NUR wenn dein maßgebliches
Einkommen zu gering ist. Ich weiß jetzt leider nicht,
wie hoch dein Einkommen bei dem ersten Antrag
angerechnet wurde und ob es bei einem eigenen Haushalt
anders aussehen würde. Wenn das Amt schon die 380,-€
abgelehnt hat bleibt die Differenz zu den 530,-€ mit
150,-€ auch nicht wirklich ein Grund um in einen
eigenen Haushalt zu ziehen. Hast du deine
Einkommensverhältnisse richtig angegeben? Nach Abzug
der Steuern und Ausgaben? Gibt es vielleicht noch
Unterhaltsberechtigte oder andere Lasten und
Verpflichtungen, die das Einkommen entlasten können?
Wenn das alles nicht gegeben ist, dann wird von dir
nunmal erwartet bzw. rechtlich vorgeschrieben die
Ausbildung deiner Tochter zu bezahlen bzw. für ihren
Förderungsbedarf aufzukommen.
Wie gesagt benutze den Bafögrechner, der ist anonym
und du kannst deine Eingaben unterschiedlich gestalten,
dann siehst du auch besser welche Faktoren zu einem
anderen Ergebnis führen könnten!
Lieben Gruß
Vita