Meine Tochter 19 zieht jetzt aus der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft (harz 4) mit Ihrer Mutter in eine eigene Wohnung. Das Zusammeneben mit der Mutter war wegen unüberbrückbarer Differenzen nicht mehr möglich. Sie zieht aus 6 Km Entfernung von Ihrer Schule direkt neben Ihre Schule.
Privates Gymnasium (Kolping) ab Sept. in der 13 Klasse.
Hat Sie die Möglichkeit Schüler Bafög oder sonstige Fördermittel zu beantragen.
Von meiner Wohnung ist der Weg zu weit ca. 35 Km und sehr schlechte öffentliche Verbindungen.
Ich wäre dankbar über jede hilfreiche Antwort.
Vermutlich zahlten Sie auch bisher schon Unterhalt für Ihre Tochter, so dass besonders der Schulbesuch gesichert war. Es handelt sich immerhin um ein privates Gymnasium. Da kann ich nur raten, dass Ihre Tochter zu dem für die neue Wohnung zuständigen Sozialamt u n d zum zuständigen Jobcenter (wo sich das befindet, kann Ihnen auch das Sozialamt sagen kann)geht und fragt, ob Leistungen beantragt werden können. Die erste Frage wird sein, ob Sie evtl. höheren Unterhalt zahlen können.
Ab der 10. Klasse kann Schülerbafög beantragt werden. Sowohl Sozialamt als auch Jobcenter werden wissen wollen, ob Bafög beantragt wurde und ggf. einen Ablehnungsbescheid sehen wollen. Ob Schülerbafög auch beim Besuch eines p r i v a t e n Gymnasiums beantragt werden kann, weiß ich leider nicht. Nicht vergessen: dem für die bish. Bedarfsgemeinschaft zuständigen Jobcenter muss der Auszug der Tochter mitgeteilt werden.
Wohngeld kann nur beantragt werden, wenn k e i n Bafög bewährt wird. Also: unbedingt fragen.
Alles Gute!
Hallo,
Voraussetzungen für Schüler-BaföG:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
So wie ich das sehe, sind im Falle Deiner Tochter nach wie vor die Eltern, also Du und ihre Mutter, unterhaltspflichtig. Da ihre Mutter unter Hartz4 lebt, bleibst Du als Unterhaltszahlender übrig! Sollte ihr das nicht zum Lebensunterhalt reichen, dann muss Deine Tochter selbst zur ARGE bzw. zum Jobcenter und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sicher könnte man mit den Sachbearbeitern ausdiskutieren, dass es für die Zukunft Deine Tochter einen erheblichen Unterschied bildet, ob sie Abi macht, jedoch befürchte ich, dass die Behörden dies als Luxus ansehen und sie lieber in eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung oder Arbeit stecken! Deine Tochter könnte höchstens neben ihrem Unterhalt von Dir und/oder einen Nebenjob Wohngeld beantragen und erhalten und müsste dann mit den ihr zur Verfügung stehenden wenigen Mitteln zurecht kommen!
Sorry für die schlechten Nachrichten, aber der Staat sieht es nun mal nicht vor, dass man sich „so jung“ vom Elternhaus abnabelt (egal warum) und Kosten verursacht. Und wenn man es dann doch schafft und gute Gründe darlegt, dann wirken die Sachbearbeiter der Behörden in die man dann zwangläufig rutsch fast immer auf eine Arbeitsvermittlung hin.
Lies Dir in Ruhe auch die weiterführenden Links durch, vielleicht passt das eine oder andere ja doch und ich habe es übersehen bzw. du bei Deiner Anfrage vergessen mitzuteilen!
Viel Erfolg
vita
hallo ,
nein deine tochter hat leider momentan keine möglichkeit förderungen zu bekommen ,ausser kindergeld und "barunterhalt"von den eltern der gezahlt werden muss bis die erste ausbildung beendet wurde!
Bafög - scheidet aus ,warum erkläre ich dir kurz :
es gibt 2 varianten von bafög schülerbafög und studenten bafög …(studentenbafög ist bafög für stundenten wie der name schon sagt ,und dieser wird in form von einem darlehn gewährt und muss zurückgezahlt werden)
schülerbafög (muss nicht zurückgezahlt werden) wird aber nur für schüler beweilligt die sich in einer beruflichen schulausbildung befinden - berufsschule )
das scheidet also auch aus da es sich beim abitur nicht um eine berufliche ausbildung handelt!
bab (berufsausbildungbeihilfe) scheidet auch aus weil deine tochter sich nicht in einer beruflichen ausbildung befindet --ausserdem muss der azubi für bab eine eigene wohnung bewohnen die er selbst angemietet hat und auch die miete selber bezahlt -neben bab kann auch wohngeld bezogen werden !
wohngeld scheidet aus weil deine tochter einkommen aus einem arbeitsverhältniss haben muss !
alle oben genannten varianten scheiden aus wenn die tochter für sich hartz 4 leistungen bezieht …den in dem hartz4 satz sind ja alle lebenshaltungskosten und die kosten für die unterkunft schon einberechnet!
gruss nancy
ps: sollte deine tochter für sich alleine hartz4 leistungen beantragen wollen kann es sein das das jobcenter die leistungen nicht bewilligt …den bei antrag auf alg2 leistungen muss auch noch eine sogennante „eingliederungsvereinbarung“ mit dem arbeitsvermittler geschlossen werden …und in dieser verpflichtet sich der hilfeempänger dazu sich auf jedes jobangebot zu bewerben und auch gegebenenfalls anzunehmen …
und hier wirds schwierig da deine tochter dem arbeitmarkt ja nicht in vollem ausmass zur verfügung steht -durch die schule !!!
gruss nancy
hallo !
in keinem Fall bekommt deine Tochter BAföG, persönliche Gründe zählen nicht. Nur wenn die Schule von der Wohnung der Mutter nicht erreichbar wäre und es in der Nähe keine adäquate Alternative gäbe ( bei einem Gymnasium kann das nicht der Fall sein ) bekäme sie viiieeeeleicht Förderung.
Stefaniel