Schüler Bafög + Wohnpauschale?

Guten Tag liebe Community,
ich werde in Kürze im Elternhaus meiner Freundin einziehen. Im Dachgeschoss ist eine komplett eingerichtete Wohnung, in der ich leben werde. (Randinfo: Ich habe vollen Bafög-Anspruch, kann nicht bei meinen Eltern leben, da mein Vater durch einen schlaganfall Frührentner wurde und somit wieder bei meiner Oma einziehen musste, meine Mutter hat neu geheiratet)

Nun sind mir einige Dinge unklar, und zwar:

  1. Macht das Bafög-Amt Ärger, wenn sie erfahren, dass ich im selben Haus wie die Eltern meiner Freundin lebe, oder ist Mietvertrag eben Mietvertrag, und egal bei wem ich wohne solange keine Verlobung/Heirat ansteht?

2.) Habe ich Anspruch auf die Wohnpauschale, wenn die Miete etwa 200€ beträgt?

3.) Werde die Wohnung i.d.R vom Amt besichtigt?

4.) Habe ich eine Chance die Fahrtkosten zu meine Schule, zusätzlich zu allem oben genannten zumindest teilweise erstattet zu bekommen? (Monatskarte entspricht ~150€)

Bafög wird meine vorerst einzige Einnahmequelle sein, daher bitte ich um das Wissen eines Kenners! :smile:
Danke im voraus,
Patrick

Hi paddy,

  1. Das Bafög-Amt Ärger macht keine Ärger. Ihr habt kein verwndschaftliches Verhältnis, was der wichtigste Grund ist.

  2. Wenn die Miete „ortsüblich“ ist dürfte es klar gehen. Sind die Mietpreis in der Umgebung ähnlich, dann kannst Du von ortsüblich ausgehen.

  3. Beantrage die ERstattung deiner Fahrtkosten. Sozial Leistungen sind immer eine „KannBestimmung“ . Probiere es. WEns genehmigt wird ist es gut und wenn nicht hast Du versucht.

ausgefuchsterfrank

Die Fahrkosten dann ebenfalls beim Bafögamt beantragen, oder beim Jugendamt?
Danke übrigens super, antwort!

Tut mir leid Patrick, aber davon habe ich überhaupt keine Ahnung, selbst mein Verwandter, der sein Studium bereits abfeschlossen hat, kann mir hier nicht weiterhelfen. Also alle Deine Fragen bleiben unbeantwortet.

Viel Erfolg bei der Auflösung des Problems.

JW

Hallo ,

bin da leider nicht der Experte für diese Details.

mfG

Hallo,

  1. Mietvertrag ist Mietvertrag - egal wer der Vermieter ist
  2. Kann ich nicht sagen, die Höhe der Miete spielt schon eine Rolle
  3. Nein, warum auch?
  4. Nein, soweit ich weiss, können Fahrtkosten nicht zusätzlich erstattet werden. Meist ist Sinn der auswärtigen Unterbringung, dass man wenig oder keine Fahrtkosten hat; bei auswärtiger Unterkunft steigt ja auch der Bafögbetrag

LG
figuralis

Bekommst du bereits Bafög? Wenn ja, wieviel? Was für eine Ausbildung machst du?
Schlaganfall des Vaters und Neuheirat der Mutter interessiert das Bafög-Amt nicht.
Zu 1: Wohnen im Haus der Eltern deiner Freundin macht keine Probleme.
Zu 2: Wie hoch die Miete ist, interessiert das Bafög-Amt seit 10/2010 nicht mehr, du hast Anspruch auf die Wohnpauschale.
3. Die Wohnung wird nie vom Bafög-Amt besichtigt.
4. Für Fahrtkosten ist das Bafög-Amt nicht zuständig, möglicherweise gibt es von anderer Seite eine Fahrtkostenerstattung.

sorry patrick, da kenn ich mich leider nicht aus. kann mann denn da im bafög-amt nicht nachfragen? muss ja nicht bei deinem heimatbafög-amt sein. und du könnest fragen: was wäre wenn…
viel erfolg - florian

Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich glaube Bafög Amt.

Geh einfach hin und frage. Am bsten zu dem Amt wo Du kürzer :wink: warten musst.

ausgefuchsterfrank

Hi! Ich gehe in die 11. Klasse eines BGs, ich erhalte zurzeit Bafög (465€), was aber komplett ans Jugendamt geht, da ich in einem Wohnheim untergebracht bin. Das ändert sich nun mit dem Umzug, und das Bafög wird stattdessen an mich gehen! Verbindungen zum Wohnheim oder Jugendamt werden völlig eingestellt, falls dir das hilft! Danke aber für die Antwort, wieder interessant gewesen. :smile: