Schüler mehrmals Satz schreiben/Text abschreiben

Hi,

ich haba Simpsons geschaut, zu Faul abzuschalten und Galileo meint Tatsächlich:
Das Lehrer aus Strafe Schüler keine Wörter/Sätze schreiben lassen dürfen. Ebenso einen ganzen Text abschreiben lassen sei verboten. Ich weis, Galileo verzapft nur Müll, aber ich habe einen funken hoffnung.
Weis jmd. ob Galileo zur abwechslung mal recht hatte, oder wo ich das nach schauen kann. woll kaum im BgB oder StgB.

thx for help

fabi

PS: ich habe nur erzählt wie ich es rausgefunden habe, es ist aber kein erlebnis und wiederspricht deswegen keinen Forum regeln

Hi,

ich haba Simpsons geschaut, zu Faul abzuschalten und Galileo
meint Tatsächlich:
Das Lehrer aus Strafe Schüler keine Wörter/Sätze schreiben
lassen dürfen. Ebenso einen ganzen Text abschreiben lassen sei
verboten. Ich weis, Galileo verzapft nur Müll, aber ich habe
einen funken hoffnung.
Weis jmd. ob Galileo zur abwechslung mal recht hatte, oder wo
ich das nach schauen kann. woll kaum im BgB oder StgB.

So etwas steht in der AschO.

Gruß
Holger

weist du wo ich eine herbekomme??? in unserer bibliothek gibt es die nicht

Würde es dir helfen wenn ich folgendes schreibe?

Die Allgemeine Schulordnung (ASchO)

scnr.

Q-Gruß

Nu mal ernsthaft… bei deiner Orthographie würde es bei dir ja nicht mal schaden und hätte pädagogische Legitimation…

weist du wo ich eine herbekomme??? in unserer bibliothek gibt
es die nicht.

Da Du in Bayern lebst: Hier gilt das BayEUG (Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).

Die offizielle Regelung bezüglich Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen findest Du in Artikel 86: http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?.. .

Und für die einzelnen Schularten:

Volksschule http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Realschule http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Gymnasium http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Zum Thema „Texte abschreiben lassen“ ein Beitrag aus der Elternzeitschrift des Bayerischen Kultusministeriums (von 2001):

Den Begriff „Strafarbeit“ kennen weder VSO noch BayEUG. Nach Art. 86 Abs. 1 BayEUG können von der Schule zur „Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags … nach dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen“.
Dazu kann auch das Abschreiben eines Textes gehören. Dieser sollte jedoch im Zusammenhang mit der Verfehlung oder dem Fach stehen und beim Umfang sollte die „Verhältnismäßigkeit“ berücksichtigt werden.
Das bloße Abschreiben irgendeines beliebigen Textes ist aus pädagogischen Gründen abzulehnen. Wenn die Lehrkraft Argumenten nicht zugänglich ist, können sich die betroffenen Eltern zusammen mit dem Klassenelternsprecher an den Schulleiter wenden.

http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/els/1… (S 18)

Gruß
Kreszenz

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ich bin keine legsateniker sondern habe eine Konzentrations störung

Schon zu meiner Zeit hießen solche und ähnliche Aktionen „Sonderaufgaben“ und wurden pädagogisch und didaktisch dem Leistungsvermögen des Schülers angepasst. Wenn also das Abschreiben eines Textes für einen solchen, der seinen Griesbrei im Nüschel so weit in Reihe bekommt, dass er sich halbwegs allgemeinverständlich ausdrücken kann, eine Zumutung ist …

dann ist sie für dich genau angemessen - sie soll ja auch eine gewisse Herausforderung bieten.

So what?

Hallo,

Wenn also das
Abschreiben eines Textes für einen solchen, der seinen
Griesbrei im Nüschel so weit in Reihe bekommt

Würdest du das unter „allgemeinverständlich ausdrücken“ verstehen?

Gruß
Kati

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Würdest du das unter „allgemeinverständlich ausdrücken“ verstehen?

Welchen Wortes Verständnis ist dir denn des Abganges teilhaftig?

Hallo,

Welchen Wortes Verständnis ist dir denn des Abganges
teilhaftig?

:smile:
Inzwischen- dank Google- keines mehr, aber als ganz allgemeinverständliches Hochdeutsch empfinde ich es immer noch nicht.

Gruß
Kati

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