schüler selbständig, kindergeld und GKV

Hi!

Habe mal ne Frage an euch. Ein Nachbar möchte als selbständiger Handelsvertreter etwas nebenbei verdienen. Er ist Schüler und ist bei den Eltern mitversichert. Eltern bekommen Kindergeld.

Frage: Ist er dann auch noch bei den Eltern mitversichert?
Gibt es dort auch eine art bemessungsgrenze für´s Kindergeld? Muss man das ab einem bestimmten verdienst zurückzahlen?

besten dank im vorraus

oliver

Hi!

Habe mal ne Frage an euch. Ein Nachbar möchte als
selbständiger Handelsvertreter etwas nebenbei verdienen. Er
ist Schüler und ist bei den Eltern mitversichert. Eltern
bekommen Kindergeld.

Ich hoffe er ist 18 Jahre!

Frage: Ist er dann auch noch bei den Eltern mitversichert?

In der Krankenversicherung muß dieses gemeldet werden. Familienmitglieder die in der gesetzlichen KV mitversichert sind, können bei bestimmten Umständen (Geringfügigkeit der Einnahmen) weiterhin familienversichert bleiben und brauchen keine freie Mitgliedschaft zu begründen. Dazu sprecht aber bitte mit der GKV der Eltern. Das gleiche liegt in allen andern privaten Versicherungen vor. Wenn er sich als Handelsvertreter selbstständig macht, können gewisse Absicherung erhalten bleiben oder auch auf einmal wegfallen.
Dies betreffen:
a) Haftpflicht (Achtung, hier muß geprüft werden, inwieweit das Unternehmensririko abgesichert ist. Haftung, etc. gegen Kunden!)
b) Rechtschutzversicherung.
c) Unfallversicherung (Gefahrengruppe Kind/Schüler ändert sich)

Gibt es dort auch eine art bemessungsgrenze für´s Kindergeld?
Muss man das ab einem bestimmten verdienst zurückzahlen?

Auszug aus einem ZDF Bericht:
**Die Grenze für den Hinzuverdienst eines volljährigen Kindes liegt 2003 bei 7188 Euro im Jahr.

Verdient die Tochter oder der Sohn mehr, fordert die Kindergeldkasse beim Arbeitsamt das Kindergeld zurück. Das sind 2003 1848 Euro (aus monatlich 154 Euro) für das erste, zweite oder dritte Kind und 2148 Euro (aus monatlich 179 Euro) für das vierte und jedes weitere Kind. Wird das Kindergeld gestrichen, entfällt auch der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag, den Ihre Eltern bei ihrer Steuererklärung gegebenenfalls nutzen können.

Auch die Kinderzulage bei der Riesterrente entfällt genauso wie die bei der Eigenheimzulage. Im öffentlichen Dienst entfällt dann auch der Kinderteil des Ortszuschlags.**

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2045944,00…

besten dank im vorraus

Gern geschehen, ich trink einen Glühwein.*schlürf*

Gruß
Martin