Schüler'streich' - zahlt die Haftpflicht?

Hallo zusammen,

eine 7,5-jährige Grundschülerin und ihre ungefähr gleichaltrige Freundin verstopfen (zum zweiten Mal) in der Schule im Rahmen des offenen Ganztags eine Toilette mit Toilettenpapier. Und zwar derart, dass ein Handwerker bestellt werden muss, der den Schaden beseitigt. :-/

Müssen die Eltern für den Schaden aufkommen oder kann man bei so etwas die Haftpflichtversicherung der Eltern in Anspruch nehmen? Falls ja: Wie wickelt man eine 50:50-Aufteilung der Kosten ab?

Viele Grüße
Kirsten

Hallo zusammen,

Hallo

eine 7,5-jährige Grundschülerin und ihre ungefähr
gleichaltrige Freundin verstopfen (zum zweiten Mal) in der
Schule im Rahmen des offenen Ganztags eine Toilette mit
Toilettenpapier. Und zwar derart, dass ein Handwerker bestellt
werden muss, der den Schaden beseitigt. :-/

Müssen die Eltern für den Schaden aufkommen oder kann man bei
so etwas die Haftpflichtversicherung der Eltern in Anspruch
nehmen? Falls ja: Wie wickelt man eine 50:50-Aufteilung der
Kosten ab?

Grundsätzlich gelten Kinder gem. § 828 BGB ab 7 Jahren als deliktfähig. Insofern kann es sein, dass das Kind für den Schaden haftet. Da die Haftpflichtversicherung auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist, sollte der Schaden dieser einfach gemeldet werden.

Gruß Knipser

Viele Grüße
Kirsten

Müssen die Eltern für den Schaden aufkommen

Ich würde sagen ja.

oder kann man bei so etwas die Haftpflichtversicherung der Eltern in Anspruch nehmen?

Die der Eltern nicht, die des Kinds grundsätzlich ja. Da es sich hier aber um eine Vorsatztat handelt, wird die Versicherung wohl die Flagge streichen. Aber wie mein Vorredner schon sagt, melden kann nicht schaden.

Hallo Kirsten,

im Prinzip können Eltern für Ihre Kinder haften,

ABER

Wer hatte denn hier die Aufsicht über die Kinder?
Da ich einmal unterstellen möchte, dass diese bei entsprechendem Personal der Schule lag, ist in erster Linie eben dieses Personal in der Verantwortung. Da sich der Vorfall bereits ein zweites Mal ereignete, liegt hier die Annahme einer Verletzung der Aufsichtspflicht nahe.

Mit dieser Begründung würde die Privathaftpflicht der Eltern die eigene Eintrittspflicht ablehnen und den schwarzen Peter dem Personal zuschieben und das mit Recht!

Viele Grüße und viel Spaß noch mit der Kleinen wünscht

Bernd

im Prinzip können Eltern für Ihre Kinder haften,

Das müssen sie gar nicht. Die Kinder, älter als 7 Jahre, haften nämlich selber, wenn sie einsehen können, das das, was sie machen, falsch ist. Und so sieht es hier für mich aus.

Hi Nordlicht,

Du verwirrst mich hin und wieder…

Die der Eltern nicht, die des Kinds grundsätzlich ja.

Welches 7jährige Kind hat einen eigenen Haftpflichtvertrag ?!

Grüße, M

Hi Masch,

Du verwirrst mich hin und wieder…

und Du denkst zu kompliziert.

Welches 7jährige Kind hat einen eigenen Haftpflichtvertrag ?!

Jedes Kind, dessen Eltern einen Vertrag haben. Üblicherweise ist nämlich die gesamte Familie versichert (Ausnahme: Single-Tarife).

Gruß

Nordlicht

Welches 7jährige Kind hat einen eigenen Haftpflichtvertrag ?!

Jedes Kind, dessen Eltern einen Vertrag haben. Üblicherweise
ist nämlich die gesamte Familie versichert (Ausnahme:
Single-Tarife).

Äh, jetzt verwirrst Du mich noch mehr: von einem eigenen H-Vertrag des Kindes kann man da wohl nicht sprechen. Das Kind hat keine Gestaltungsrechte am Vertrag, ist lediglich in die Deckung eingeschlossen.