Hallo,
ich war gerade seit knapp einem halben Jahr mal wieder beim Arzt, da ich Probleme mit meinem Knie hab. Als ich das letzte Mal beim Arzt war, brauchte ich noch nichts zu meinem Rezept zu zahlen (da war ich auch noch 17) nun bin ich 18 und muss zu meinem Rezept immerhin was zu zahlen. Dabei bin ich Schüler, gehe einen Tag in der Woche zur IHK zum Unterricht und 4 Tage in der Woche mache ich ein Praktikum in einem Betrieb. Das ganze läuft über die IHK mit dem Titel „BBE - Berufseingliederungsschancen bla bla blubb“ … hab nen Realschulabschluss aber keinen Ausbildungsplatz mehr bekommen. Ich bin über meinen Vater bei der AOK Niedersachsen versichert, wohne aber in Bayern, bedingt durch die Scheidung meiner Eltern.
Wäre Super, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße
Marcel
Hallo,
ich als Azubi musste das Beantragen, dass ich bei Kosten zur Zuzahlung für Arzneimittel freigestellt werde.
Klappte ohne Probleme und hatte prompt meine Karte.
einfach mal die Kasse anrufen.
mfG
Hallo Marcel,
MW nach läufst du unter der Befreiung nach folgendem Absatz:
Unabhängig vom Einkommen ist von der Zuzahlungspflicht befreit,
… Ausbildungsaförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, sowie ihm Rahmen der Arbeistförderung…
Frag mal deine Kasse.
Bei Schwierigkeiten einfach melden.
Gruß
Martin
*wobleibtgünter*
Hallo,
ein sehr kompliziertes Thema, da hier offenbar eine Gesetzeslücke
vorliegt.
Zuerst konkret zu deinem Fall -
Bei der Beantragung der Befreiung wirst Du von deiner Kasse
nach deinen Einkünften gefragt - wenn diese unter 987,00 (die genaue
Zahl habe ich nicht vorrätig, da ich z.Zt. zu Hause bin) sind,
muesste dich die AOK befreien (wie z.B. den Azubi).
Auf dem Antragsformular wirst du allerdings nach den Einkünften
aller im Gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen gefragt - als
Erklärung wirst Du wahrscheinlich finden, dass hier Ehegatten und
familienversicherte Kinder gehören. Beantwortest du die Frage nicht
(logisch, du bist weder verheiratet noch hast du ein Kind) kann, nein
es wird sein, setzt sich deine Kasse mit dir in Verbindung und will
wissen, ob du mit deinem Vater oder deiner Mutter in einem gemeinsamen Hasuahlt lebst. Wenn das der Fall ist, will die Kasse
das Einkommen dieser Person wissen und Dich wahrscheinlich nicht
befreien, weil die Einjkommensgrenzen überschritten werden.
Diese Praxis ist fast bei allen Krankenkasse üblich.
Das resultiert daraus, dass die Kassen die Familienversicherung
und die Leistungasanträge immer noch an die Mitgliedschaft, also
in deinem Falle an deinen Vater koppeln.
So steht das aber nicht im Gesetz - im Sozialgesetzbuch ist immer
von Versicherten die Rede, ganz, ganzt selten nur von Mitgliedern.
Und was bist Du ?? - ganz Recht ein erwachsener, volljähriger
Versicherter.
Das bedeutet widerum dass du Anträge stellen darfst ohne das dein
Vater dies zur Kenntnis gebracht werden darf oder er gar dem Antrag
zustimmen müesste.
Also, wenn Du als Versicherter einen Antrag stellst dann gelten die
gesetzlichen Vorschriften genau so als wenn dein Vater einen entsprechenden Antrag stellen würde und damit sind wir wieder beim
Eingang - es geht nur um deine Einkünfte und nicht um die Einkünfte
deines Vaters bei der Beurteilung deines Antrages.
Verlange von der Kasse einen klagefägigen Bescheid und Beachtung
dieser Ausführungen und Du wirst sehen man wird sich schwer , sehr
schwer tun.
Nun der Wermustropfen - Ab dem 1.1.2004 wird wohl diese ganze
Geschichte neu geregelt - wie genau - mann muss abwarten.
Gruss
Günter