Schüler und Steuerpflicht

Hallo,
angenommen ein Schüler, 19 Jahre alt im Abijahrgang fotorgrafiert gern und möchte nun seine Fotos auch über das Internet vermarkten. Es ist kein Massengeschäft aber ab und zu verkauft er ein Bild.

Was muss er tun, um keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu bekommen?

Hallo,
grundsätzlich kann jeder bis 400,. € im Jahr verdienen ohne das er Probleme bekommt. Wenn man mehr Einkünfte im Jahr hat sollte man das offiziell angeben und eine Steuererkärung. Da jeder Bürger- egal welches Alter- einen steuerlichen Freibetrag von 8004,- € hat, fallen bei einem Einkommen darunter euch keine Steuern an.

Guten Tag,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Habe ich das richtig verstanden? Wenn man mehr als 400€ im Jahr durch den Verkauf erlösen würde, würde der Schüler am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben? Sonst läßt er es einfach?

Viele Grüße
Matthias

Bei der Einkommensteuer zählen nicht die Erlöse als Besteuerungsgrundlage, sondern das „zu versteuernde Einkommen“.
Von den Erlösen (Einnahmen) kannst Du noch alle Aufwendungen abziehen, die Dir für die Tätigkeit als Fotograf entstanden sind (Kameras, Fotobearbeitungs- und Archivierungs-Software usw.). Den Grundfreibetrag wirst Du wohl kaum überschreiten.
Gruß, R.H.G.

Vorsicht.

Jede gewerbliche Tätigkeit muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Ob der Schüler dabei über oder unter 400 € liegt ist dabei egal.

Steuern zahlen müsste der Schüler natürlich nicht weil er wie bereits gesagt unter den 8.004 Euro liegt.
Aber er hat dennoch die Pflicht „alle steuerlich erheblichen Tatsachen dem Finanzamt mitzuteilen“.