Schüler verspätet - klassenarbeit darf nicht mitge

Hallo,

Bundesland BaWü:
Schüler welche in einer bestimmten Schulart einer Schule (Vollzeitschulart) verspätet zum Unterricht erscheinen dürfen Klassenarbeiten an diesem Tag nicht mehr mitschreiben.

Beispiel: Unterricht beginnt zur 1. Stunde, KA in der 4. Stunde, Schüler erscheint erst zur 2. Stunde -> Mitschrift der KA wird verweigert. Der Grund der Verspätung ist dabei unerheblich (also gleich ob verschlafen, bewusst „geschwänzt“ oder S-Bahn / Straßenbahn hatte einen Defekt und kam deshalb zu spät).

Ist diese Regelung rechtmäßig?

Sinn der Regelung: Oftmals bleiben Schüler gezielt zu Hause, um in den Stunden bis zur KA noch zu lernen und kommen dann erst zur KA.

Was mit den Schüler denen die KA verwehrt wird dann geschehen soll ist aber nicht geregelt. Sollen Sie nachschreiben? Note 6? Mündliche Nachprüfung??

Hallo,
hört sich für mich ziemlich willkürlich an, zumal wenn der Grund der Verspätung nicht berücksichtigt wird, denn bei unverschuldetem zuspätkommen ist ja die Begründung mit einer möglichen Übervorteilung durch längere Zeit zum Lernen hinfällig.
Aber auch bei selbst verschuldetem Zuspätkommen erscheint mir die Begründung vorgeschoben.

Eine Regelung die so etwas ausdrücklich erlaubte oder verböte ist mir unbekannt (und wäre wegen der Landesunterschiede dann auch wieder irrelevant).

Gruß
Werner

Hallo Werner,

das ist eine rein schulinterne Regelung. Dazu gibt es keine Rechtsverordnung oder -vorschrift. Sie gilt auch nur für einen Teil der Schüler dieser Schule (nämlich die Vollzeitschüler).

Nun soll in Leitbild der Schule festgeschrieben werden, dass sich alle Lehrer an diese Regelungen zwingend zu halten haben.

On die Verspätung entschuldbar ist oder nicht kann man nicht nachprüfen. Beispiel: Straßenbahn war durch parkendes Fahrzeug blockiert. 30 Min. Verspätung -> dafür erhält der Fahrgast keine schriftliche Bestätigung. Ebenso bei S-Bahnen, welche aus irgendwelchen Gründen verspätet sind. In kleinen Bahnhöfen ist keiner, der eine Bestätigung ausstellt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,
ob die Regelung rechtmäßig ist, musst du in der für BW geltenden Schulordnung nachlesen. Vermutlich steht aber dieser Fall nicht expressis verbis dort drin und im Ernstfall beschäftigen derartige Regelungen einzelner Schulen dann die Verwaltungsgerichte.
„Aus dem Bauch heraus“ würd ich dazu Folgendes sagen: Vermutlich handelt es sich ja um eine berufsbildende Schule, denn nur dort gibt es den Unterschied zwischen Vollzeit und nicht Vollzeit. Ein Schüler dieser Schule ist also erwachsen -zumindest dem Alter nach ;=) und kennt die Regelungen im „richtigen Leben“. Wenn also tatsächlich einer absieht, dass er auf Grund von äußeren Bedingungen, die er nicht beeinflussen kann, zu spät kommen wird (wie z.B. der von dir erwähnte Straßenbahnstopp, Verkehrsstau, Verspätung des Zugs etc.) kann er vom Handy im Sekretariat der Schule anrufen und seine Verspätung mitteilen. Nichts Anderes würde man ja auch von einem Lehrer in dieser Situation erwarten. In diesem Fall wird man ihn wohl kaum von einer Klassenarbeit ausschließen können.
Eine Note 6 kann nur dann erteilt werden, wenn eine Leistungsverweigerung vorliegt. Ob der Schüler ein Recht auf einen Nachtermin hat, steht sicher in der Schulordnung - wenn man ihn allerdings von der Teilnahme an der Arbeit ausschließt macht es keinen Sinn, ihn nachschreiben zu lassen oder?
Gruß Orchidee

:Hallo,

Bundesland BaWü:
Schüler welche in einer bestimmten Schulart einer Schule
(Vollzeitschulart) verspätet zum Unterricht erscheinen dürfen
Klassenarbeiten an diesem Tag nicht mehr mitschreiben.

Beispiel: Unterricht beginnt zur 1. Stunde, KA in der 4.
Stunde, Schüler erscheint erst zur 2. Stunde -> Mitschrift
der KA wird verweigert. Der Grund der Verspätung ist dabei
unerheblich (also gleich ob verschlafen, bewusst „geschwänzt“
oder S-Bahn / Straßenbahn hatte einen Defekt und kam deshalb
zu spät).

Ist diese Regelung rechtmäßig?

Sinn der Regelung: Oftmals bleiben Schüler gezielt zu Hause,
um in den Stunden bis zur KA noch zu lernen und kommen dann
erst zur KA.

Was mit den Schüler denen die KA verwehrt wird dann geschehen
soll ist aber nicht geregelt. Sollen Sie nachschreiben? Note
6? Mündliche Nachprüfung??

Hallo Michael!

Wenn die Schule für sich dieses „Gesetz“ erlassen hat, so müsste man dazu in der Schulkonferenz (= Entscheidungs-Gremium, in dem z.B. die Verteilung der variablen Ferientage und sonstige Beschlüsse gefasst werden)dieses interne Gesetz beschlossen haben.

Wenn also der Rektor das anordnet, so hat das - soweit meine Erfahrungen aus Jahren Pflegschaftsarbeit - erstmal keine bindende Wirkung.
Es sei denn, die Entscheidungsgremien dieser Schule haben das verbindlich beschlossen.

Da von diesen Sitzungen Protokolle angefertigt werden müssen, dürfte das irgendwo zu finden sein.

Angelika

Hallo,

das ist eine rein schulinterne Regelung. Dazu gibt es keine
Rechtsverordnung oder -vorschrift. Sie gilt auch nur für einen
Teil der Schüler dieser Schule (nämlich die Vollzeitschüler).

Womit man schon mal die Frage nach der Gleichbehandlung stellen kann.

Nun soll in Leitbild der Schule festgeschrieben werden, dass
sich alle Lehrer an diese Regelungen zwingend zu halten haben.

Sowas ins Leitbild zu schreiben ist schon fast peinlich. Kann es sein, dass da jemand den Unterschied zwischen Leitbild und Schul-/Hausordnung nicht kennt?

On die Verspätung entschuldbar ist oder nicht kann man nicht
nachprüfen. …

… aber auch in schulischem Zusammenhang sollte doch die Unschuldsvermutung gelten.
Mit einem solch gesteigerten Maß an Misstrauen und der generellen Unterstellung jeder Schüler, der an Tagen mit schriftlichen Leistungskontrollen zu spät kommt täte dies, um sich einen Vorteil zu verschaffen, offenbart m. E. ein schwer gestörtes Verhältnis auf Seiten der Lehrerschaft. Sowas würde ich der Welt über mich als Lehrer gar nicht mitteilen wollen.
Auch wenn das offiziell sicher nicht als Bestrafung bezeichnet wird, entsteht den betroffenen Schülern ein Nachteil, der in vielen Fällen individuell nicht begründbar ist. Ich denke dagegen könnten Schüler bzw. deren Eltern sogar juristisch vorgehen, mindestens in Form einer Beschwerde bei der Schulbehörde - wird nur wohl keiner machen.

Gruß
Werner

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Deutliche Antwort

Verehrte Damen und Herren.
Wenn ein Arbeitnehmer zum vereinbarten Arbeitszeitbeginn zu spät erscheint, gibt es eine Verwarnung. Beim zweiten Mal eine Abmahnung. Bei mehreren Abmahnungen Kündigung.
Wenn eine Kolonne von 20 Arbeitern 2 Minuten auf den 21. warten, sind das 40 min verlorene Arbeitszeit.
Deswegen muss man - egal ob Schüler oder Arbeitnehmer - selber sicherstellen, dass man pünktlich erscheint. Notfalls muss man dann die Bahn eine Stunde vorher nehmen, egal, welchen Grund eine Verspätung hat.

Schule hat kein Gleitzeitmodell. Also: keine Diskussion.

Viele Grüße!

Hi Mira,

Schule hat kein Gleitzeitmodell.

dem stimme ich noch zu.

Also: keine Diskussion.

Also was?
Wenn ein Schüler verspätet zum Untericht erscheint, warum darf er/sie dann nicht in einer späteren Stunde an einer Klassenarbeit teilnehmen.
Das ist mehr als willkürlich.
Analog zu Deinem Beispiel:
Kommt der Arbeiter zu spät, darf er nicht weiter mitarbeiten (und kriegt auch keinen Lohn) - schräg.

Gandalf

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Hallo,

da machst du es dir aber sehr einfach. Wir reden hier nicht vom einem Arbeitsverhältnis. Wir haben ein verwaltungsrechtliches Handeln zu beurteilen. Und da sollte man sich auf Seiten der Behörde eben an die Richtlinien halten. Du würdest Behördenwillkür bestimmt auch nicht sehr schön finden.

Noch eine nette Bemerkung zum Thema. Als ich äußerte, dass diese Regelung unter Umständen nicht rechtmäßig ist meinte eine Kollegin: „Kann schon sein, aber bis da einer dagegen klagt …“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Schule hat kein Gleitzeitmodell. Also: keine Diskussion.

Stimmt. Aber: Hast du schon mal einen Arbeitgeber gesehen, bei dem höhere Gewalt als Verspätungsgrund nicht akzeptiert wird? Da müssten alle Jahre wieder bei Wintereinbruch und entsprechendem Verkehrschaos viele rausfliegen!

Gruß,

Beate

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