Schüler zieht aus :) Was steht mir zu?

Situation ist folgende: Meine Eltern sind getrennt. Mein Vater ist seit einem Jahr nicht mehr auffindbar, zahlt keinen Unterhalt. Wir leben im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter. Ich bin noch Schüler (12.Klasse Gymn.). Da meine Freundin Finnin ist, und jetzt ihren Abschluss hat, wird sie bald hierher ziehen und ich somit ausziehen von zu Hause. Meine Eltern (der Lebensgefährte meiner Mutter und meine Mutter) geben mir 250€ im monat und ich teile mir die miete mit meiner freundin. der mietvertrag wird auf meinen namen laufen (und meine mutter wird als bürge eingesetzt). was steht mir an öffentlicher unterstützung zu? wohngeld? unterhaltersatz meines vaters? etc?

Hallo,
soviel ich weiss bekommst du vom Staat nichts.
Wohngeld kannst du mal ausprobieren.
Wenn du ausziehen musst, weil du es zuhause nicht mehr haushalten kannst, könntest du deine Eltern auf Unterhalt anklagen. (Soll jetzt kein heißer Tipp sein, ich finde es unmöglich so weit zugehen!)

Oder Schüler- Bafög!
http://www.bafoeg.bmbf.de/
Manu

hallo.

„ich würde gern mit meiner freundin zusammenziehen und der staat soll das zahlen“ funktioniert nicht. wär ja auch noch schöner.
schülerbafög würdest du kriegen, wenn sich durch den umzug dein schulweg bedeutend verkürzt.
ansonsten müßtest du nachweisen, daß es zu hause dermaßen drunter und drüber geht, daß du’s einfach nimmer aushältst.

gruß

michael

Hallo,

ich bin kein Rechtsexperte, will als Steuerzahler aber hoffen, dass dir nichts zusteht.

Mit freundlichem gruß

Michael

Es steht dir zu auszuziehen…
Hi Marcel,

ich habe es mit meiner Tochter so gehandhabt: der Unterhaltssatz, den ich eh hätte zahlen müssen, deckte die Miete, dann bekommt sie noch Halbwaisenrente und ihr Lehrgeld (das fällt bei dir derzeit ja wohl weg) - wenn sie mehr zum Leben brauchte, dann hätte sie jobben müssen, was sie letztlich auch tut.

Unterhaltsvorschuss kannst du in deinem Alter glaube ich nicht mehr bekommen (die haben da zwar das Alter hoch gesetzt… aber das Höchstalter liegt wohl bei 10 oder 12).

Man kann versuchen ergänzende Sozialhilfe zu beantragen, aber wie auch die Vorredner schon kund taten, das ist irgendwie „unmoralisch“ und außerdem würden dann vermutlich deine Mutter und ihr Freund heran gebeten werden. U.U. wäre dann der zu zahlende Unterhalt höher als die 250,–, die sie dir freiwillig zahlen. Aber das hängt sehr davon ab, ob du das elterliche Verhältnis strapazieren möchtest… Wohngeld wird dir auf jeden FAll abgelehnt werden, weil du da als Grundvoraussetzung bereits den Sozialhilfesatz zur Verfügung haben müsstest.

Ich würd’s mal mit nebenher jobben versuchen - ist wohl die eleganteste Möglichkeit (und außerdem lebt sich’s doch viel zufriedener, wenn man nicht anderen auf der Tasche liegt)…

Ansonsten versteh ich die Arroganz der anderen Antworten nicht so ganz… was ist verwerflich daran, dass ein Schüler ausziehen möchte (auf Kosten Eurer Steuergelder leben ganz andere Leute…). Ich bin selbst mit 16 ausgezogen und meine Tochter mit 18 (und ich war froh drüber!! Denn irgendwann sind die kleinen mal eben „erwachsen“ und das Zusammenleben wird ein Horror!!).

Grüße
Gerry

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Hi!

Was mir noch aufgefallen ist: Wie ernsthaft wurde bisher versucht, den Aufenthalt Deines Vaters zu ermitteln und ihn zur Zahlung von Unterhalt heranzuziehen?

Er ist - solange Du noch in Ausbildung bist - auch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Je nachdem, wie alt Du bist, kann sich Deine Mutter oder Du selbst darum kümmern.

Erkundige Dich doch mal bei dem zuständigen Jugendamt, Sichwort „Unterhaltsbeistandschaft“

Gruß,

D.