Schüler- Zusatzversicherung

Hallo,

alljährlich bekommen die Schüler einen Antrag für die ja eigentlich freiwillige Schüler Zusatzversicherung.
http://www.ebg.tue.bw.schule.de/projekte/informatik/…

Diese kostet zwar nur 1,50 €, aber ich frage mich, ob das wirklich sein muss.

Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Die Schule sieht ein Betreibspraktikum vor, an dem jeder Schüler teilnehmen MUSS. Desweiteren werden die Eltern dazu verpflichtet, diese freiwillige Versicherung abzuschließen und den Firmen gegenüber wird dies auch schriftlich garantiert.
Nun hatte Familie X massive Probleme, weil sie sich weigerte, diese Vers. abzuschließen.

Familie X hatte sich fernmündlich von der der PrivatHpfl bestätigen lassen, dass Versicherungsschutz besteht. In der angeforderten schrftlichen Bestätigung wurde das alles aber sehr vage und unverbindlich formuliert.
Das gleiche Theater hat Familie X nun mit der Abschlussfahrt. So soll das Kinbd nur teilnehmen dürfen, wenn diese !!freiwillige!! Versicherung abgeschlossen wird.

Wie sind die Erfahrungen der Versicherungsexperten? Ist eine solche Versicherung bei den gängigen Privat-Haftpflichtversicherungen wirklich notwendig?

Bei einem Unfall im Betrieb haftet ja die BG des Betriebes.
Ebenso bei Wegeunfällen. Wenn nicht sogar die gesetzl. Unfallvers. der Schule da es ja eine schulische Pflichtveranstaltung ist.
Das Einzige was mir einfallen würde, wären Bearbeitungsschäden. Aber haftet da nicht auch der Betrieb für seine Praktikanten? Das ist doch gewissermaßen Betriebsrisiko, dass Praktikanten oder Lehrlinge im Rahmen der Ausbildung/des Praktikums evtl. Material oder Maschinen beschädigen.

Sonstige Schäden (Kaffekanne runtergefallen etc.) sind ja normale Hapfl. Schäden.

Außerdem finde ich es wettberbesmäßig auch sehr fragwürdig, wenn Schulen für eine bestimmte Versicherung wirbt. Andere Anbieter sind dann ja außen vor. Ok es ist ein Gemeindeversicherer, aber das hat ja mit freiem Wettbewerb nichts mehr zu tun.

Danke vorab TM

Hallo,

Zitat: „Alljährlich wird von den Schülerinnen und Schülern der Beitrug von 1,50 DM pro Schuljahr für die Freiwillige Schüler-Zusatzversicherung eingezogen.“
Es steht ja schon drin: „Beitrug“ setzt sich zusammen aus Beitrag und Betrug?
Nun das fachliche:
Die genannten Versicherungssummen lösen nicht gerade Freudensprünge aus. Das es eine freiwillige Versicherung ist, sollte es man auch so sehen, denn für 77 Cent viel zu erwarten wäre falsch.
Wenn eine gute Familienhaftpflicht besteht und eventuell eine Private Unfallversicherung dazu, ist das allemal besser als die angebotenen Leistungen. Das was passieren kann ist dort im Text ja einigermaßen wiedergegeben.
Grüsse
A.

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Hallo,

Es steht ja schon drin: „Beitrug“ setzt sich zusammen aus
Beitrag und Betrug?

loool, hatte ich glatt überlesen *g*

Das was passieren kann ist dort im
Text ja einigermaßen wiedergegeben.

Danke, aber eben leider nur einigermaßen :frowning:

Wichtig wäre zu wissen, inwiefern z.B. Praktikanten über die Betriebe (Berufsgenossenschaft, Betriebshaftplicht etc.) abgesichert sind. Denn für Praktikanten müssen ja auch BG-Beiträge abgeführt werden und somit müsste auch Versicherungsschutz bestehen. Eben die versicherungsrelevante Besonderheit eines Schülerpraktikums.

Familie X hat auf Anraten den Versicherer nochmals aufgefordet situationsbezogen (Praktikum/Studienfahrt) detailliert zu erläutern, was genau versichert ist.

Die andere Geschichte ist ja die rechtliche Seite, ob die Schule eine freiwillige Vers. verlangen kann, obwohl es eine Plichtveranstaltung ist, die aber anderweitig geklärt werden muss.

Danke TM

Hallo,

Es steht ja schon drin: „Beitrug“ setzt sich zusammen aus
Beitrag und Betrug?

loool, hatte ich glatt überlesen *g*

Das was passieren kann ist dort im
Text ja einigermaßen wiedergegeben.

Danke, aber eben leider nur einigermaßen :frowning:

Wichtig wäre zu wissen, inwiefern z.B. Praktikanten über die
Betriebe (Berufsgenossenschaft, Betriebshaftplicht etc.)
abgesichert sind. Denn für Praktikanten müssen ja auch
BG-Beiträge abgeführt werden und somit müsste auch
Versicherungsschutz bestehen. Eben die versicherungsrelevante
Besonderheit eines Schülerpraktikums.

Die normale Schülerunfall ist von den Summen her betrachtet schon gar nicht ausreichend. Insofern lohnt sich aus meiner Sicht gar nicht, dort ins Detail zu gehen. Wenn man auf der besseren Seite sein möchte, ist private Vorsorge gut.

Familie X hat auf Anraten den Versicherer nochmals aufgefordet
situationsbezogen (Praktikum/Studienfahrt) detailliert zu
erläutern, was genau versichert ist.

Es müssen vor Abschluss alle Versicherungsunterlagen (Angebot, Bedinungen, Produktinformationsblatt…) dem Interessenten ausgehändigt werden. Wenn das ein Problem darstellt, was soll man denn sonst noch vom VR erwarten wenn es auch mal kracht?

Die andere Geschichte ist ja die rechtliche Seite, ob die
Schule eine freiwillige Vers. verlangen kann, obwohl es eine
Plichtveranstaltung ist, die aber anderweitig geklärt werden
muss.

Meine Meinung: NEIN!
Wenn Sie darauf bestehen hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage gesehen. Es wird aber im Text (ohne ich nochmals zu lesen) erwähnt, daß privater Schutz besteht und wenn ausreichend, dann dabei belassen werden kann?!

Grüsse
A.

Danke TM

Hallo,

alljährlich bekommen die Schüler einen Antrag für die ja
eigentlich freiwillige Schüler Zusatzversicherung.
http://www.ebg.tue.bw.schule.de/projekte/informatik/…

Diese kostet zwar nur 1,50 €, aber ich frage mich, ob das
wirklich sein muss.

Hallo,

ich habe das Teil auch erhalten und zunächst abgehakt. Habe mich aber dann doch wg. Punkt 2.3. dazu entschlossen, es zu machen, da es schon vorkommt, dass mal eines meiner Kinder stürzt und sich dabei ein Kleidungsstück beschädigt. Und das fand ich dann wieder interessant.

Grüße
Mike

Hallo,

kann meinen Vorrednern nur beipflichten. PH auf neuestem Stand, private Unfall - und man ist auf der sicheren Seite.
Die Prov. für die "freiwillige Zusatz-MUSS-Versicherung geht wohl in den Säckel der Schule ?!

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Hallo,

kann meinen Vorrednern nur beipflichten. PH auf neuestem
Stand, private Unfall - und man ist auf der sicheren Seite.
Die Prov. für die "freiwillige Zusatz-MUSS-Versicherung geht
wohl in den Säckel der Schule ?!

Nein, eher in den Säckel des VR. Hatte das gleiche Problem vor einem Jahr. Habe dann durch mein Kind der Schule (Lehrerin) eine Kopie vom entsprechendem Pasus meines Versicherungsvertrages in die Hand drücken lassen und gut war’s.
Die Lehrer haben von der Materie relativ wenig Ahnung. Die wollen sich nur Absichern weil sie ja die Verantwortung tragen müssen.

Gruß
Winni

Hallo,

Die Prov. für die "freiwillige Zusatz-MUSS-Versicherung geht
wohl in den Säckel der Schule ?!

das weiß ich nicht, glaube ich aber auch nicht. Dann hätte das Ganze ja noch sein Gutes und Fam. X würde diese 1,50 wohl gerne bezahlen, wenn es ihren Kindern zugute käme. Ich schätze aber dass die Versicherung das Geld einstreicht. Wieso sollte sie auch nicht, sie bietet ja (zumindest theoretisch und in seltenen Schadensfällen) ja auch eine Leistung.

TM

Hallo,

Hatte das gleiche Problem vor
einem Jahr. Habe dann durch mein Kind der Schule (Lehrerin)
eine Kopie vom entsprechendem Pasus meines
Versicherungsvertrages in die Hand drücken lassen und gut
war’s.

Fam. X hat dies auch gemacht, hatte aber ziemliche Scherereien dadurch.

Die Lehrer haben von der Materie relativ wenig Ahnung. Die
wollen sich nur Absichern weil sie ja die Verantwortung tragen
müssen.

Das ist eben die Frage. Für den eigenen Versicherungsschutz trägt ja jeder selbst die Verantwortung. Und wenn die Schule meint, dass sie Pflichtveranstaltungen vorschreiben muss, dann soll sie bitte auch für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen ohne die Leute zur Kasse zu bitten und zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung zwingen.
Erst recht, wenn nicht klar ist, ob dann nicht sogar eine Überversicherung vorliegt.

Dies zu klären, versuche ich ja in einem anderen Brett, aber leider kommt da bisher nicht viel dabei raus :frowning:

Wenn die Schule eine gewisse Absicherung verlangt, dann sollte sie auch die Verantwortung und die Kosten dafür übernehmen. Aber beides geht nicht „Sie sind verpflichtet eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen, sonst darf ihr Kind nicht an den von uns zwingend vorgeschriebenen Maßnhamen teilnehmen“.

Da stimmt doch was nicht.

TM

Hallo und guten Morgen,

ich kann hier nur für die Bayerischen Schulen eine Aussage machen. Unter folgendem Link habe ich darüber etwas gefunden:
http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Abschnitt XV, Schulordnung, Art. 89, Abs. 2, Punkt 8:

8.Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler; für einzelne Schularten und Schulveranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht, kann der Abschluss einer Schülerhaftpflichtversicherung verlangt werden,

Vielleicht hilft es weiter.

Gruß
Winni

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Hallo,

8.Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler; für
einzelne Schularten und Schulveranstaltungen, bei denen ein
erhöhtes Haftungsrisiko besteht, kann der Abschluss einer
Schülerhaftpflichtversicherung verlangt werden,

danke, dann versuche ich mal herauszufinden, ob es sowas auch in BW gibt

TM

Hallo,
sorry, von so einer Schüler-Sonder-Extra-Haftpflicht habe ich noch nie was gehört. Eventuell ist das eine Art Gruppenversicherung. Aber mir entzieht sich der nähere Sinn dieser Vers.
Die PH zahlt, wenn ein Verschulden vorliegt.
Die Lehrer können eine Dienst-PH abschliessen.
Und gut iss.

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Hallo,

sorry, von so einer Schüler-Sonder-Extra-Haftpflicht habe ich
noch nie was gehört.
Aber mir entzieht sich der nähere Sinn

diese Vers. gibt es aber (in B-W), und wird von vielen Schulen im Rahmen von BORS verlangt, obwohl sie freiwillig ist.
http://209.85.129.132/search?q=cache:b66sx_I1MKYJ:ww…
http://209.85.129.132/search?q=cache:smiley:qvg5NVzTZgJ:12…
http://www.ebg.tue.bw.schule.de/projekte/informatik/…

Es gibt eine Verwaltungsvorschriften, (Verwaltungsvorschrift über die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung vom 08.10.1998, K.u.U. S. 310 und vom 21.8.2002 (K.u.U. S. 297/2002)
die ich im Netz bisher nicht gefunden habe :frowning:

TM