Schülerbafög und Leistungen der Arge

Hallo zusammen,

jemand besucht zur Zeit ein Berufskolleg, um sein Fachabitur zu absolvieren. Im September 2010 wird er aber eine Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten (ITA) anfangen. Die Aufnahmebestätigung hat er bereits in der Tasche. Es handelt sich hierbei um ein staatlich anerkanntes Berufskolleg, welches zusätzlich den Erwerb des Fachabis ermöglicht.

Momentan hat er eine eigene Wohnung, die von der Arge gezahlt wird, solange er zur Schule geht. Da die Ausbildungskosten für den ITA aber 240 € im Monat betragen, weiß er nicht, ob die Arge da nun mitspielt. Eventuell würde er auch Schülerbafög beantragen, aber dann, soweit ich weiß, würden alle Arge-Leistungen wegfallen?!

Nun zu den Fragen:
– Gibt es eine Möglichkeit, die 240 € der Arge schmackhaft zu machen, sodass diese im Monat gezahlt werden?
– Wenn er Schülerbafög beantragt, fallen dann alle Arge-Leistungen weg?

Zum Schluss noch:
Die Miete der Wohnung beträgt ca. 400 €, dazu würden dann noch die 240 € Ausbildungskosten kommen, des Weiteren ca. 200 € für Lebensmittel und Sonstiges. Wären also min. 840 €, die er im Monat bräuchte.

Vielen Dank im Voraus,

Lars.

Hallo Larrix,
Leistungen nach SGB II „erhalten Personen, die […] erwerbsfähig“ und „hilfebedürftig sind“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 + 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 7.html)).
Hilfebedürftig ist man, wenn man „seinen Lebensunterhalt […] durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit […] sichern kann“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 9.html)).
Durch die Aufnahme eines Studiums ist man dem Grunde nach nicht mehr hilfebedürftig – vgl. auch § 7, Abs. 6 Nr. 2 SGB II.
Kosten der Unterkunft können per Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 22.html) gewährt werden; dabei ist entscheidend, ob der EHB über oder unter 25 Jahren ist. (Für unter 25-Jährige gelten andere Regelungen.)
Grüße
Almut

Hallo Almut,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Person um die es geht ist 21 Jahre und hat ein Gutachten welches bestätigt, das er nicht mehr zu Hause wohnen kann und ihm somit eine eigene Wohnung zusteht. Mich würde jetzt interessieren wie hoch der „Zuschuss“ ausfallen könnte. Wenn er einen Bafög Antrag stellt, wird er nicht viel bekommen. Beide Elternteile haben wenig einkommen. Gibt es eventuell die Möglichkeit, über den Bafög Betrag die 240 € Schulgeld zu zahlen und mit dem Zuschuss dann die 400 € Miete und den Rest?

Vielen Dank für die Mühe.

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Hallo Larrix,
es werden die Kosten der Unterkunft übernommen. Hatte ich aber oben schon mal geschrieben.
Grüße
Almut

– Gibt es eine Möglichkeit, die 240 € der Arge schmackhaft zu machen, sodass diese im Monat gezahlt werden?

Warum und wo kostet diese Schule was?