Liebe/-r Experte/-in,
Ich hole mein Abi auf dem zweiten Bildungsweg nach.
Bekomme Höchstsatz elternunabhängiges Bafög.
Ich hab jetzt einen Nebenjob. Ich verdiene 400 Euro im Monat. Könnte etwas mehr verdienen, will aber nicht gekürzt werden. Ich zahle aber auch 148 Euro Schulgeld monatlich.Und es handelt sich um Rollstuhlassistenz, bei einen behinderten Mann.
Steht mir somit die sogenannte überleitungspauschale (2100 Euro freibetrag im Jahr) zu?
Das Schulgeld ist schulischer Aufwand und dürfte doch auch zu den 400 Euro noch dazuverdient werden???
Würde den Job gerne machen… Was meint ihr dazu?
Gruß Iris
Für eine detaillierte anonyme Berechnung kannst du beim BAföG-Rechner genau sehen worauf es ankommt und wie viel Abzüge Du zu erwarten hättest. Die Arbeit als „Assistenz/Betreuung“ eines schwerbehinderten Menschen fällt ganz klar unter der Regelung der „Übungsleiterpauschale“ mit der Du 2100,-€/Jahr steuer- und abzugsfrei verdienen darfst.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und schicke liebe Grüße.