Liebe/-r Experte/-in,
Mein Sohn 21J. geht in Hamburg auf eine Schule Er erhält Schülerbafög den Antrag durch zu bekommen hat schon einige Monate gedauert. Mein Sohn rechnete mit einer hohen Nachzahlung. Ich bin krank und erhalte z.Zt. Hartz IV u. kann Ihn finanziell nicht so unterstützen wie ich das möchte. Mit seinem Vater bestand schon seit Jahren kein Kontakt mehr. Die Bafögstelle teilte Ihm nun mit das sein Vater arbeiten würde u. meinen Sohn mit 180,00 € monatlich unterstützen müsste. Was dieser nicht macht auch müsste Er für die letzten Monate eine Nachzahlung an meinen Sohn leisten. Die Bafögstelle gibt uns angeblich aus Datenschutzgründen seine Anschrift nicht. Ich habe über Bekannte dann seine Handynr. erhalten. Er weigert sich uns seine Anschrift mitzuteilen u. die monatlichen Zahlungen zu leisten.
Was kann mein Sohn nun machen um an die Anschrift seines Vaters zu kommen und um Unterhalt zu erhalten. Sein Vater hat in den ganzen 21J. noch nie auch nur einen Cent für seinen Sohn gezahlt. Mein Sohn muss sonst wieder nach Schleswig- Holstein ziehen u. bei mir wohnen aber damit verwirkt Er das Recht weiterhin diese Schule zu absolvieren. Besteht die Möglichkeit das die Schülerbafögstelle das Geld, dass sein Vater zahlen soll, vor strecken u. es dann von seinem Vater zurück fordern kann?
Würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten.
In Erwartung auf Ihre Antwort.
medealuna