mein Sohn besucht eine Realschule, die ca. 50km von unserem Wohnort entfernt ist (er lebt bei uns). Wieso das so ist, und er nicht die eigentlich für ihn zuständige Realschule besucht, spielt erst mal keine Rolle.
Normalerweise gibt es eine Schülerfahrkarte, welche man bei der Schule beantragen kann, wenn der Wohnort mehr als 3km von der Schule entfernt ist. In unserem Fall sagt die Schule, bei dieser großen Entfernung geht das nicht, wir müssen das Ticket privat bezahlen. Im Moment tun wir das auch, unser Sohn hat ein Deutschlandticket, das wir bezahlen.
Die Antwort der Schule auf meine Frage, was man denn in unserem Fall machen könnte (ich dachte zumindest an eine Kostenbeteiligung), wurde beantwortet mit: “Nichts”
das ließe sich beantworten, wenn man den Landkreis wüßte - dieser erlässt auf der Grundlage des einschlägigen Ländergesetzes die Satzung, die hier maßgeblich ist.
die oben angezogene Bay SchBefV formuliert allerdings
Unbeschadet Absatz 3 kann die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule ganz oder teilweise nur übernommen werden, wenn
1.
die Schülerinnen und Schüler eine Schule besonderer Art mit schulartübergreifendem integriertem Unterricht besuchen oder
2.
ein Schulwechsel nicht zumutbar ist oder
3.
der Beförderungsaufwand die ersparten Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 v. H. übersteigt oder
4.
die betroffenen Aufwandsträger und Schulen zustimmen.
D.h. es gibt dort offenbar einen Weg zur teilweisen Übernahme.
Ich hab ihn allerdings nicht gesucht oder identifiziert, aber ich finde, dass alleine schon die oben verlinkte Definition der „nächstgelegenen Schule“ einige Wege öffnet - oder eben auch nicht, je nach Sachverhalt.