Schülerfahrkostenverordnung NRW

Hallo zusammen,
angenommen jemand hätte 2 Kinder in der Sekundarstufe I in NRW.

Dieser Jemand wohnt im Grenzbereich der 3,5 km, ab denen die Fahrtkosten erstattet werden bzw. die Kinder berechtigt sind, kostenlos den Bus zu benutzen.
Das ältere Kind sei dazu nicht berechtigt, da der offiziell gemessene Schulweg lt. Stadtverwaldung angeblich ca. 3460 m beträgt.

Angenommen, das jüngere Kind wechselt zum kommenden Schuljahr in die Sekundarstufe I und sei plötzlich busberechtigt.

Also: 2 Kinder, der selbe Haushalt, die selbe Schule, aber unerschiedliche Berechtigung.

Der Herr Jemand möchte natürlich, dass dem älteren Kind die Busberechtigung zugesprochen wird, fürchtet aber, dass der Schuss nach hinten losgehen könnte, also ungefähr so:
„Sehr geehrter Herr Jemand, Sie haben natürlich vollkommen Recht. Da ist uns ein Fehler unterlaufen. Ihr jüngeres Kind ist natürlich ebenfalls NICHT busberechtigt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Wie soll Herr Jemand nun am besten vorgehen?
Kann er die Berechtigung irgendwie überprüfen, ohne Gefahr zu laufen, dass er Nachteile erfährt?

Vielleicht hat ja jemand eine Idee zu diesem hypothetischen Fall…
Viele Grüße
Dirk

Hallo

Kann er die Berechtigung irgendwie überprüfen, ohne Gefahr zu laufen, dass er Nachteile erfährt?

Da waren anscheinend zwei verschiedene Sachbearbeiter am Werk.

Ich würde mal gucken, was Google Maps als Routenplaner für Entfernungen ausspuckt, und zwar einmal als Fußweg und einmal als Autofahrstrecke.

Ich würde denken, dass letzten Endes der Fußweg entscheidend wäre.

Viele Grüße

Soviel ist schon klar: Es gilt der kürzeste Fußweg.
Aber selbst Google Maps kennt nicht alle Fußwege, von daher hilft Tante Google hier nicht weiter.

Gruß
Dirk

Hallo

Aber selbst Google Maps kennt nicht alle Fußwege, von daher hilft Tante Google hier nicht weiter.

Ja, aber woran orientiert sich denn die Stadt?
Versuch das doch mal rauszufinden.

Viele Grüße

So. Angenommen, Herr Jemand sei (diese %$+% Konjunktive…) nun einen Schritt weiter und die Stadtverwaltung hätte bestätigt, dass der Schulweg 3650 m betrüge, also BEIDE Kinder busberechtigt seien.

Aber man könne natürlich nicht rückwirkend für das ältere Kind Erstattungen leisten.
Herr Jemand sollte froh sein, dass nun auch das ältere Kind einen Anspruch hat. Er ist aber stinkesauer, weil wir annehmen, dass er schon vor 2 Jahren mündlich bei der Stadt nachgefragt hat, warum sein älteres Kind keinen Anspruch hat. Damals sei ihm explizit gesagt worden, dass der Schulweg kürzer als die 3,5 km seien. Das alles geschah telefonisch.

Kann Herr Jemand für das ältere Kind noch irgendetwas erreichen?

Viele Grüße
Dirk

Hallo

Aber man könne natürlich nicht rückwirkend für das ältere Kind Erstattungen leisten. Herr Jemand sollte froh sein, dass nun auch das ältere Kind einen Anspruch hat.

Unverschämtheit.

Damals sei ihm explizit gesagt worden, dass der Schulweg kürzer als die 3,5 km seien. Das alles geschah telefonisch.

Gibt es denn einen ablehnenden Bescheid für die Übernahme der Fahrkosten, der noch vorliegt? Wenn ja, dann braucht man doch dieses Telefongespräch nicht. Dann ist es doch logisch, dass eine zu kurze Strecke angenommen wurde.

Wenn die Fakten erst jetzt bekannt geworden sind, dann müsste es doch eine Möglichkeit geben.

Ich würde es erstmal mit den Vorgesetzten versuchen. Also erstmal an den Vorgesetzen schreiben oder hingehen, dann dessen Vorgesetzten usw. Und von jedem etwas Schriftliches verlangen. Vielleicht gibt es ja eine vorgesetzte Behörde, die diese Stelle irgendwie kontrolliert.

Kann Herr Jemand für das ältere Kind noch irgendetwas erreichen?

Weiß ich leider nicht.

Viele Grüße