Hallo zusammen,
angenommen jemand hätte 2 Kinder in der Sekundarstufe I in NRW.
Dieser Jemand wohnt im Grenzbereich der 3,5 km, ab denen die Fahrtkosten erstattet werden bzw. die Kinder berechtigt sind, kostenlos den Bus zu benutzen.
Das ältere Kind sei dazu nicht berechtigt, da der offiziell gemessene Schulweg lt. Stadtverwaldung angeblich ca. 3460 m beträgt.
Angenommen, das jüngere Kind wechselt zum kommenden Schuljahr in die Sekundarstufe I und sei plötzlich busberechtigt.
Also: 2 Kinder, der selbe Haushalt, die selbe Schule, aber unerschiedliche Berechtigung.
Der Herr Jemand möchte natürlich, dass dem älteren Kind die Busberechtigung zugesprochen wird, fürchtet aber, dass der Schuss nach hinten losgehen könnte, also ungefähr so:
„Sehr geehrter Herr Jemand, Sie haben natürlich vollkommen Recht. Da ist uns ein Fehler unterlaufen. Ihr jüngeres Kind ist natürlich ebenfalls NICHT busberechtigt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Wie soll Herr Jemand nun am besten vorgehen?
Kann er die Berechtigung irgendwie überprüfen, ohne Gefahr zu laufen, dass er Nachteile erfährt?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee zu diesem hypothetischen Fall…
Viele Grüße
Dirk