Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist - wenn nicht, bitte verschieben.
Folgender Sachverhalt:
Sohn Y (17 Jahre alt) von Frau X (alleinerziehend), beide wohnhaft in H, besucht ein Berufskolleg in W, um dort Abi zu machen. Fahrtkosten werden vom Kreis erstattet, da es in H kein Gymnasium und kein Berufskolleg etc. gibt. Während Ende der 11. Klasse (er muss bis zur 13.) zieht Frau X mit Y zusammen um in die Stadt A, weil sie dort arbeitet. A ist etwas weiter entfernt von W als H. Y will die Schule nicht wechseln und fährt weiterhin mit Öffis nach W. Frau X teilt der Schule mit, dass sie beide umgezogen sind, daraufhin erhält Y einen Bescheid des Kreises, in dem die Fahrtkostenbewilligung aufgehoben wird, mit der Begründung, dass es in A ein Berufskolleg gibt und die Fahrtkosten nur - wenn überhaupt - zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Und diese ist in A, und da sie weniger als 5 km von der Wohnung entfernt ist, besteht nun gar kein Anspruch mehr auf Übernahme von Fahrtkosten.
Frau X findet das nicht richtig, weil Y damit ja indirekt gezwungen wird, die Schule zu wechseln, was er aber verständlicherweise nicht will. Weiterhin fühlt Y sich auch unangemessen benachteiligt, da er gar nicht umziehen wollte, und nun werden ihm auch noch die Fahrtkosten gestrichen. Das bedeutet, dass er nicht nur seine Freunde in H nicht mehr besuchen könnte, wenn Frau X die Monatskarte nicht aus eigener Tasche bezahlen könnte, sondern letztlich würde es ja auch bedeuten, dass er die Schule wechseln müsste. Der zuständige Sachbearbeiter beim Kreis behauptet auf telefonische Nachfrage, es gäbe keinen Ermessensspielraum, und die Fahrtkosten können nicht mehr übernommen werden. Auf die Vorhaltung, dass Y dann die Schule wechseln müsse, wird immer wieder gesagt, dass er die Schule nicht wechseln müsse, da er freie Wahl habe. Der Sachbearbeiter scheint aber nicht zu verstehen, dass der Schüler eben doch die Schule wechseln muss, wenn die Fahrtkosten nicht mehr bezahlt werden können.
Frau X sieht ein, dass die Fahrtkosten nicht übernommen worden wären, wenn sie und Y von Anfang an in A gewohnt hätten und Y trotzdem weiter weg eine Schule hätte besuchen wollen. Aber hier war es ja anders, und nur durch den Umzug, durch den sich die Fahrtkosten übrigens nicht erhöhen, soll Y jetzt schlechter gestellt werden. Das widerspricht Frau X’s Rechtsempfinden. Sie überlegt, gegen die Entscheidung (im Namen von Y) zu klagen. Hätte die Klage Aussicht auf Erfolg? Weiß jemand, ob es so einen Fall schon mal gab, ob dagegen geklagt wurde und wie die Sache ausging? (Alle genannten Orte liegen in NRW). Vielen Dank.
LG Anna