Hallo,
nach meinem Abitur will ich für eine längere Zeit ins Ausland.
Um mir diese Reise zu finanzieren, habe ich beschlossen, nach dem Abitur in der freien Zeit etwas zu arbeiten.
Ich arbeite nun seit dem 12. Juni 2013 bei der Firma XY und mein Arbeitsvertrag endet nach Verlängerung (vorher ging dieser nur bis zum 27. Juli) am 31. August 2013. Da ich aufgrund der Verlängerung die 50-Tagemarke (kurzfristige Beschäftigung) überschritten habe, muss ich nun auch die vollen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen. Ist es so richtig, dass ich mit Überschreiten besagter Marke die vollen Sozialabgaben etc. zahlen muss?
Kann ich mir zum Ende des Jahres Steuern und Sozialabgaben irgendwie wiederholen? (Evtl. aufgrund des Schülerstatus? )
Wenn ja, kann ich das auch schon zum Oktober hin machen, weil ich im Oktober schließlich schon ins Ausland gehe.
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für die Antworten.
MfG
SchülerJobAb18