Die Abschlußfahrt wird mit der Bahn geplant. Nun wäre es am sinnvollsten, wenn die Schüler sich gleich am Bahnhof treffen und zu diesem Zweck Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Wie sieht es denn da mit der versicherungstechnischen Seite aus? Ich hab schon danach gegoogelt, bin aber nicht so richig schlau draus geworden.
Doch, eins hab ich gelernt: die Schulwegversicherung ist wohl Ländersache, deshalb: Bundesland ist Bayern.
wohne „leider“ in Schleswig-Holstein - „leider“ nur, weil ich nur die rechtliche Lage von hier kenne und nur hoffen kann, dass Dir mein Beitrag hilft. In S-H ist es so, dass der Bahnhof als Ort des Unterrichtsbeginns deklariert wird. Dann gilt bis dorthin das Gleiche (versicherungstechnisch) wie auf der Fahrt zur Schule.
wenn Du nach „die versicherungstechnische Seite“ googlest, kann kaum was aufschlussreiches rauskommen, und auch von Mensch zu Mensch kann man nur erahnen, was genau eigentlich Deine Frage ist.
Wenn ich Dein Anliegen richtig interpretiere:
Es handelt sich um eine schulische Veranstaltung, daher greift bei Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung (was aber nicht mein Fachthema ist, daher dazu keine weiteren Details).
Außerdem kommt Deine Kfz-Versicherung für Schäden auf, die Du Deinen Insassen zufügst. Mehr gibt es gar nicht zu sagen, denke ich ?!
wenn Du nach „die versicherungstechnische Seite“ googlest,
kann kaum was aufschlussreiches rauskommen,
Du hältst mich wohl für total bescheuert und Dich für ziemlich schlau, was? (Tschuldigung, aber das war mal nötig, finde ich)
Gegoogelt habe ich nach diversen Varianten von „Schulweg, Versicherung, Mitnahme, privater PKW“. Wenn da ein Suchbegriff fehlt, dann eben deshalb, weil ich von Versicherungen keine Ahnung habe. Deshalb frage ich ja hier.
und auch von
Mensch zu Mensch kann man nur erahnen, was genau eigentlich
Deine Frage ist.
Welche Info fehlt denn noch? Ich liefere sie gerne nach, so ich danach gefragt werde.
Es handelt sich um eine schulische Veranstaltung, daher greift
bei Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung (was aber
nicht mein Fachthema ist, daher dazu keine weiteren Details).
Es handelt sich um eine schulische Veranstaltung, daher greift
bei Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung (was aber
nicht mein Fachthema ist, daher dazu keine weiteren Details).
Schade, genau das wollte ich genauer wissen.
Dann schreib es doch auch!
Ich habe deine Anfrage zwar auch so interpretiert, aber wir sind hier nicht im Literatur Brett sondern bei Versicherungen. Bitte die Frage genau formulieren, dann bekommst du auch genaue Antworten.
Unvermögen meinerseits, tut mir ja leid, kommt immer mal wieder vor. Vor allem bei Themen, von denen ich keine Ahnung habe fehlt einfach der richtige Wortschatz um die Sache so richtig auf den Punkt zu bringen.
Nachfragen würde helfen (statt für blöd erklären, wie oben geschehen). Ist mühselig, ich weiß. Wäre aber netter.
Außerdem kommt Deine Kfz-Versicherung für Schäden auf, die Du
Deinen Insassen zufügst.
Seit wann?
Schon immer! Eine Kfz.-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeuges Dritten gegenüber zugefügt werden (grob gesagt). Insassen (nicht der Fahrer!) zählen als Dritte. Die IU ist nur ein Bonus darauf und da das nicht notwendig ist, hat sie auch kaum jemand.
Ich dachte dafür gibt es seperate
Insassenversicherungen
die eigentlich niemand abgeschlossen hat.