Schüsse bei der Verfolgungsjagd

Hallo,
ich hoff ihr könnt mir bei Folgendem helfen:

Wenn ein Täter (zb nach einem vorangegangenem Raub) flüchtet und während der Fluchtfahrt auf das Auto eines Verfolgers mit der Waffe mehrmals schiesst er will den Fahrer nicht treffen, nimmt es aber wenn dann in Kauf…

wie macht er sich dann strafbar???

Meine Überlegungen:

  1. Versuchter Mord? --> vllt in Verdeckungsabsicht?, sofern man die Hemmschwelle als überschritten ansieht…

  2. Nötigung

  3. Gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr nach § 315 I Nr.3???

Ist vllt sogar §§ 315b III i.V.m. § 315 III Nr. 1b drin??

LG Pyrro

Hallo,

steht da eine Hausarbeit an? Dann findest du in den einschlägigen Universitätsbibliotheken vermutlich genau die richtigen Ratgeber.
Viel Erfolg!

Gruß

Heutzutage schreibt man wohl gleich Hausarbeiten wenn man sich einen Fall zu Gemüte zieht? Interessant…Danke für die Antwort:wink:

Hallo,

auf dürre drei Zeilen Sachverhalt fünf Zeilen oder mehr Straftaten.
Ich denke, alle Straftaten sind möglich, es kommt aber darauf an, wie die Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelt, wie sich der Täter einlässt und wie der Richter letztlich entscheidet.

Gruss

Iru

Hallo

Ich würde in deine Liste noch die Sachbeschädigung aufnehmen, sofern er überhaupt was trifft dürfte dort nichts ganz bleiben.

Gruß

Stimmt, natürlich würde bei einem erfolgreichen Beschuss das in Betracht kommen.
Ich glaube ne Nötigung käme auch noch in Betracht. Immerhin erreicht man ja in der Regel auch den Nötigungserfolg - nämlich das Ablassen von der Verfolgung.

Aber wenn man bedingten Tötungsvorsatz aufgrund der Überschreitung der Hemmschwelle bejaht, dann würde ja auch sofort Mord in Betracht kommen, oder, weil der Verfolgte ja nicht grundlos schiesst…

Meiner Meinung nach könnten Heimtücke, niedrige Beweggründe und vllt auch Verdeckungsabsicht im Raum stehen?!..

Nun ja, der geschilderte Fall klingt so absurd wie die Erstsemester-Fälle der aberratio ictus in Abgrenzung zum Error in persona.
A will B erschießen, sieht im Nebel C, denkt, es sei B, schießt auf C, der Schuss prallt dooflicherweise an einem Baum ab und trifft den zufällig daherlaufenden B. B fällt um und ist tot. Toll!

Strafbarkeit des A?

das ist erstens nicht der grundfall zur aberratio ictus/error in persona und zweitens sind die fälle der aberratio an der tagesordnung, wenn schusswaffen gebraucht werden…

und letztens ist der fall auch nicht „absurd“, dass der flüchtende eine schusswaffe einsetzt, um die weitere verfolgung zu unterbinden…

Und was genau will mir dein Beitrag kundtun?

Anders: Was willst du zur Diskussion beitragen?

du weißt anscheinend nicht, was du selbst geschrieben hast ?

Anders: erinnerst du dich noch an deinen beitrag, in dem du die diskussion so weit vorangetrieben hast, indem du den fall als „absurd“ bezeichnet hast ? und dann dieser „treffende“ vergleich mit der ai und dem eip.

nunja, da du meinen beitrag offensichtlich nicht verstehst:

der ausgangsfall ist keineswegs „absurd“ und dein vergleich ist von diesem fall ungefähr soweit entfernt, wie die erde zur sonne…

Hallo,

die Entfernung Erde - Sonne ist - astronomisch gesehen - gar nicht so weit, nämlich eine lächerliche AE (das ist die Abkürzung für Astronomische Einheit). Nur so. Entspanne er/sie sich.

Gruß

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Vergiftung!!

Schließlich reden wir hier über Bleikugeln, jawoll.

Gruß

Und nicht nur Vergiftung… denkt denn keiner an die Ordnungswidrigkeiten nach der StVO, die der Täter begeht? Immerhin kümmert sich nicht um den Straßenverkehr sondern schießt während der Fahrt nach hinten auf die Verfolger. Den Führerschein sollten wir ihm auch noch wegen charakterlicher Mängel entziehen. Und vielleicht ist er dazu noch alkoholisiert… boah ey…

Gruss

Iru