Ich benötige dringend Hilfe von einem Experten. Muss man bei einkanaliger Anschaltung eines Schützes (Schließers) bei sachgemäßen Betrieb einen Kurzschluss (unzeitiger Schließvorgang) zwischen den offenen Schließerkontakten oder zwischen Spule und Kontakten annehmen oder kann man diese Ausfallarten ausschließen?
Ich meine damit nicht ein Hängenbleiben des Schließers bzw. eine Kontaktverscheißung nach Betätigung des Schützes, sondern einen generellen Kurzschluss, ohne dass das Schütz angesteuert wurden ist.
Ich benötige dringend Hilfe von einem Experten. Muss man bei
einkanaliger Anschaltung eines Schützes (Schließers) bei
sachgemäßen Betrieb einen Kurzschluss (unzeitiger
Schließvorgang) zwischen den offenen Schließerkontakten oder
zwischen Spule und Kontakten annehmen oder kann man diese
Ausfallarten ausschließen?
Zwischen Spule und Kontakt darf normalerweise kein Kontakt entstehen.
Ein schliessen der Kontakte wird allerdings oft bei der Störungssuche „fabriziert“ in dem der Schütz von Hand betätigt wird.
Bei starken Erschütterungen, mobile Geräte/Anlagen, kann es aber vorkommen, dass die Kontakte mal schliessen. Ob dies dann Sachgemäss ist hängt von den Rahmenbedingungen ab.
nicht in allen Schaltungen. Man muss dann entsprechende „Verriegelungen“ vorsehen, die dann ein zufällig entstehende Fehlschaltung verhindert.
Es sei noch auf VDE 0113 hingewiesen. Sollten mehr als 2 Schütze eine Motorsteuerung vorhanden sein ist ein Trenntrafo vorgeschrieben. Der 1te und 2te Wechselstrom (Sekund.) darf nicht geeerdet werden, wegen eine Fehlerart in der Ansteuerung die bei einem defekten Kabel einen Erdschluß auf die Ansteuerung verursachen könnte - und damit das Schütz zum ansprechen bringt.
Cheers
Friedrich-Matthias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vorsicht!
Der 1te und 2te Wechselstrom (Sekund.) darf
nicht geeerdet werden, wegen eine Fehlerart in der Ansteuerung
die bei einem defekten Kabel einen Erdschluß auf die
Ansteuerung verursachen könnte - und damit das Schütz zum
ansprechen bringt.
Nach VDE 0113 8.1.1/ DIN EN 60 204 - 1 (VDE 0113 Teil 1) muß der Hilfsstromkreis hinter dem Steuertrafo geerdet werden, oder mit einer Isolationsüberwachung versehen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim
das ist richtig, jedoch gibt es Modifikationen hierzu. Über allem steht der Satz:
Erdschlüsse dürfen weder ein unbeabsichtigtes Anlaufen einer Maschine noch das Aus- Schalten unmöglich machen.
Erdschlüsse mit geerdetem Steuerstromkreisen sind ein Problem.
Einerseits gibt es die Möglichkeit nicht zu Erden, und eine Isolationsüberwachung einzubauen – andererseits eine geerdete Mittelanzapfung, und dann einen FI-Schalter in den Steuerstromkreis einbauen.
Es sei darauf hingewiesen, daß die VDE 0113 eigentlich nur für Industrieanwender in Frage kommt und braucht bei einer Haushaltssteuerung nicht beachtet werden.
Es ist in Industrieanlagen auch nicht immer erforderlich, daß als Steuertrafo ein Trenntrafo gewählt wird div. Bilder in der Vorschrift). Sicherlich kommt man dann wider mit VDE 0100 und die geforderten Abschaltströme in Konflikt.
Weiter kann bis einer Leistung