Ich bin als direkte Familienangehörige gesetzlich verpflichtet, mit einem vom Sozialamt festgelegten Teil meines Gehalts die Pflegekosten meines Mannes mitzutragen. Dabei verfährt das Sozialamt mit meinen Einkünften bei seinen Berechnungen nach der Zuflußregel, wie das bei Hartz IV oder Grundsicherung auch wäre, unabhängig davon, dass ich arbeite und (wären die Pflegekosten nicht so horrend) bislang auch ausreichend verdient habe.
Jetzt möchte ich mich gemeinsam mit einer Kollegin (eher unfreiwillig) aus Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Das Sozialamt hat auf Nachfrage meinen Verdacht bestätigt, auch weiterhin nach der Zuflussregel zu verfahren und meine Einnahmen vor Steuer und Betriebskosten (monatlich!) als Berechnungsgrundlage anzusetzen - nicht etwa den Gewinn. Salopp gesagt, ist ein von mir eingenommener Euro nur 60 Cent wert. In Monaten mit Eingängen zahl ich viel - auf Durststrecken zahlt mir das Sozialamt aber nichts davon zurück. Rücklagen darf ich nicht bilden.
Damit muss ich mich wohl abfinden.
Nun fürchte ich aber, dass wenn wir als GbR auftrete, dass das Sozialamt dann alle GbR-Einnahmen, also auch die Projekte meiner Kollegin, in ihre Berechnungen mit einbezieht. Meine Steuerberaterin ist sich unsicher, ob man in GbR-Vertrag eine sichere Klausel einfügen kann, die das verhindert - oder ob nicht eine Mini-GmbH eine bessere Lösung wäre. Mich schreckt allerdings an der Mini-GmbH zu viel, zumal wir mit sehr geringen Einnahmen rechnen.
Hat jemand mit einer entsprechenden Konstruktion Erfahrungen gemacht oder eine Idee, welche Stelle mir Auskunft geben kann? (Sowohl Arge als auch Gründungsberatung haben bislang nur bedauernd geschwiegen)
Danke für die Auskunft
Tine
Hallo Tine,
ich fürchte, dass Du mit Deiner Annahme richtig liegst und Teile der Umsätze einer GbR nicht wirksam durch eine Vertragsklausel vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen sind. Öffentliches Recht steht über privatem Recht. Auf jeden Fall solltest Du Dich einmal bei Deiner örtlichen Industrie- und Handelskammer nach einer Existenzgründungsberatung erkundigen und dort dieses Thema offen ansprechen. In der Regel sind diese Gespräche kostenlos. Auch kann ich Dir folgende Seite empfehlen:
http://www.hartz.info/
Dort findest Du kompetente Ansprechpartner, die über ein solides und fundiertes Wissen im Bereich Sozialrecht verfügen. Hier kannst Du auf eine verlässliche Antwort und ggf. den einen oder anderen guten Tip für Dein Vorhaben zählen. Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles in Deinem Sinne regeln lässt.
Gruß
Olli-Minden
Nein leider nicht… kann Dir leider nicht weiterhelfen, sorry (( ja ja das ist was mit den Ämtern…
Ich bin als direkte Familienangehörige gesetzlich
verpflichtet, mit einem vom Sozialamt festgelegten
Teil meines
Gehalts die Pflegekosten meines Mannes mitzutragen.
Dabei
verfährt das Sozialamt mit meinen Einkünften bei
seinen
Berechnungen nach der Zuflußregel, wie das bei Hartz
IV oder
Grundsicherung auch wäre, unabhängig davon, dass ich
arbeite
und (wären die Pflegekosten nicht so horrend) bislang
auch
ausreichend verdient habe.
Jetzt möchte ich mich gemeinsam mit einer Kollegin
(eher
unfreiwillig) aus Arbeitslosigkeit heraus
selbstständig
machen. Das Sozialamt hat auf Nachfrage meinen
Verdacht
bestätigt, auch weiterhin nach der Zuflussregel zu
verfahren
und meine Einnahmen vor Steuer und Betriebskosten
(monatlich!)
als Berechnungsgrundlage anzusetzen - nicht etwa den
Gewinn.
Salopp gesagt, ist ein von mir eingenommener Euro nur
60 Cent
wert. In Monaten mit Eingängen zahl ich viel - auf
Durststrecken zahlt mir das Sozialamt aber nichts
davon
zurück. Rücklagen darf ich nicht bilden.
Damit muss ich mich wohl abfinden.
Nun fürchte ich aber, dass wenn wir als GbR auftrete,
dass das
Sozialamt dann alle GbR-Einnahmen, also auch die
Projekte
meiner Kollegin, in ihre Berechnungen mit einbezieht.
Meine
Steuerberaterin ist sich unsicher, ob man in GbR-
Vertrag eine
sichere Klausel einfügen kann, die das verhindert -
oder ob
nicht eine Mini-GmbH eine bessere Lösung wäre. Mich
schreckt
allerdings an der Mini-GmbH zu viel, zumal wir mit
sehr
geringen Einnahmen rechnen.
Hat jemand mit einer entsprechenden Konstruktion
Erfahrungen
gemacht oder eine Idee, welche Stelle mir Auskunft
geben kann?
(Sowohl Arge als auch Gründungsberatung haben bislang
nur
bedauernd geschwiegen)
Danke für die Auskunft
Tine
Hallo Tine
warum machst Du nicht Deine Firma, Ihr könnt doch
trotzdem zusammen arbeiten, jeder hat seine eigenen
Unkosten. Bist Du Gewerbetreibende, oder
Freiberuflerin?.. Ich bin Freiberuflerin! Vorsicht
vor Scheinselbständigkeit! In welchen bereich willst Du
Deine Geschäfte machen?
Tipp von mir, mach es alleine, So bist Du autonom und
kannst schaun wie Du es für Dich am Besten handhaben
kannst.
Herzliche Grüßle
elke
ich/wir sind/werden Freiberuflerinnen, Sektor Bildung/Wissenschaft/Publizistik. In unserem Feld ist nur mit geringen Einnahmen zu rechnen. Wir wollen uns als „Institut“ platzieren, damit uns die Forschungsinstitutionen, auf deren Aufträge wir aus sind, ernst nehmen - daher zu zweit.
Meine Überlegungen gehen Richtung 1-Frau-Mini-GmbH und dann mit der Kollegin unter dem gemeinsamen Label macht jede ihre Projekte. Aber Mini-GmbH hat einen Haufen versteckter Kosten, da ich in der KSK bin. Als Geschäftsführerin zahle ich dann den Verwertersatz (5% von allen Umsätzen) und als meine Angestellte zahl ich meinen Versicherungsanteil an die KSK und die Krankenkasse … Das Sozialamt lässt mir aber ja nur wenig von meinem Geld, ich befürchte, ziemlich schnell insolvent zu sein…
danke fürs Mitdenken!
Hallo!
da bin ich leider überfordet, aber schau mal bei www.existenzgruender.de unter Beratung&Adressen.
Viel Gluck
Hi Tine
was ist KSK?
Leider verstehe ich Dich noch immer nicht ganz. Wen Du denkst Du machst nicht genug Umsatz, warum dann diese Idee? Eine Idee trägt doch nur, wenn ich von meiner Geschäftsidee überzeugt bin!?
Eine GbR aus Freundschaft kann selbige schnell beenden… also ich arbeite auch mit einer Freundin für einzelne Projekte zusammen, aber jeder macht seine Buchführung, sein Ding und die Rechnung stellen wir und, je nach Auftrag, gegenseitig und zahlen der Anderen ihren Anteil wieder auf Rechnung von ihr aus (wir haben keinen Vertrag miteinander… sondern vertragen uns über das Vertrauen)!
Das Frau nicht für voll genommen wird, damit haben wir uns auch beschäftigt, aber wir sind langsam rein gewachsen, und waren immer Üb erzeugt von der Qualität unserer Arbeit und unseren guten Idee.
Evtl. ist in Deinem Bereich ja alles anders, keine Ahnung. Gibt es kein Netzwerk bei Dir, evtl. extra für Frauen. Meine Geschäftspartnerin in Bayern hat viel davon!
Tipp informiert Euch ob genug Bedarf da ist…
Hoffe ich konnte Dir trotzdem einige Anregungen geben und viel Erfolg bei Deinem Projekt!!!
Elke
Hallo Tine,
ich kenne mich nicht wirklich aus, mit den Pflichten von Angehörigen in Bezug auf das Sozialamt.
Bei Selbständigen, die selber Hartz 4 beziehen ist die Regelung so:
- angerechnet als Einkommen wird nicht der Umsatz, sondern nur der Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben). Allerdings werden Betriebsausgaben nicht so anerkannt, wie beim Finanzamt in der ESt-Erklärung sondern nur tatsächliche, angemessene und notwendige Ausgaben.
- angerechnet werden nur die Gewinne, die der Person zuzurechnen sind, die das Hartz 4 bezieht. Welcher Anteil vom Gewinn (der gemeinsam ermittelt wird) das ist, wird üblicherweise im Gesellschaftsvertrag beschrieben und damit nachgewiesen - wie bei der Steuererklärung auch.
Ich denke nicht, dass die Behörde Angehörige schlechter stellen kann, als Bezieher von Unterstützung selbst. Insofern halte ich die Anrechnung vom Umsatz für absoluten Quatsch!
Ich würde für rechtliche Unterstützung beim Sozialverband oder VdK nachfragen, da die Arge-Mitarbeiter in diesen Fragen nicht besonders fit sind. Oder auf der Seite der Arbeitsagentur unter Weisungen nachsehen, da sind die Durchführungsbestimmungen für die Mitarbeiterinnen drin - selten gelesen.
Mehr kann ich hier gerade nicht tun, da ich arbeitsmäßig Hochsaison habe!
Viel Glück und viel Erfolg,
Birgitt Torbrügge